Individuelle Empfehlung
Art. 38 greift bei AMLA-Empfehlungen zu konkreten Drittstaaten-Respondent-Instituten.
Die Vorschrift zielt nicht auf ganze Drittstaaten, sondern auf einzelne Respondent-Institute. Sobald AMLA eine Empfehlung ausspricht, müssen Kredit- und Finanzinstitute neue Beziehungen grundsätzlich vermeiden und bestehende Beziehungen überprüfen, aktualisieren und gegebenenfalls beenden, sofern die Risiken nicht ausreichend mitigiert werden können.
Art. 38 greift bei AMLA-Empfehlungen zu konkreten Drittstaaten-Respondent-Instituten.
Auslöser sind schwere, wiederholte oder systematische Verstöße oder ungeeignete interne Kontrollen.
Bestehende Beziehungen sind zu überprüfen und zu beenden, wenn Risiken nicht ausreichend mitigiert werden können.
Alle Entscheidungen nach Art. 38 sind zu dokumentieren.
Art. 38 folgt einer individuellen Eskalationslogik: Aufsichtliche Erkenntnisse identifizieren Respondent-Schwächen, AMLA und EU-Finanzaufsichtsbehörden stimmen die Risikoeinschätzung ab, AMLA konsultiert den Drittstaatenaufseher, spricht bei fortbestehenden Bedenken eine Empfehlung aus, und die betroffenen Institute müssen neue oder bestehende Korrespondenzbeziehungen risikobasiert stoppen, überprüfen, mitigieren oder beenden.
Art. 38 muss in ein Framework übersetzt werden, das AMLA-Empfehlungen erkennt, betroffene Respondent-Beziehungen identifiziert, Art.-36-/37-Informationen aktualisiert, Risikominderung bewertet und Entscheidungen dokumentiert.
| Baustein nach Art. 38 AMLR | Regulatorischer Inhalt | Operative Bedeutung | TOM-/House-Bezug | Nachweisfokus |
|---|---|---|---|---|
| Anwendungsbereich | Kreditinstitute und Finanzinstitute wenden Art.-38-Maßnahmen auf Drittstaaten-Respondent-Institute an, mit denen eine Korrespondenzbeziehung nach Art. 36 oder Art. 37 besteht und zu denen AMLA eine Empfehlung ausspricht. | Art. 38 verbindet klassische und krypto-bezogene Korrespondenzbeziehungen mit AMLA-Empfehlungen. | Correspondent Banking · Crypto Correspondent Governance | Respondent Inventory, Art.-36-/37-Scope, AMLA Recommendation Match. |
| AMLA-Empfehlung bei schwerwiegenden Verstößen | AMLA kann eine Empfehlung aussprechen, wenn Bedenken bestehen, dass Respondents schwerwiegend, wiederholt oder systematisch gegen AML/CFT-Anforderungen verstoßen. | Einzelne Respondents werden unabhängig von einer allgemeinen Drittstaatenliste risikorelevant. | Regulatory Intelligence · Respondent Risk | AMLA Recommendation, Breach Description, Internal Risk Classification. |
| Schwächen interner Policies, Verfahren und Kontrollen | AMLA kann empfehlen, wenn interne Policies, Verfahren und Kontrollen wahrscheinlich zu schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen AML/CFT-Verstößen führen. | Control Weaknesses des Respondents werden unmittelbarer Trigger für Relationship Action. | Control Assessment · EDD | Control Weakness Mapping, Respondent DD Update, Gap Analysis. |
| Unverhältnismäßige interne Kontrollen | AMLA kann empfehlen, wenn Policies, Verfahren und Kontrollen nicht im Verhältnis zu den ML-, Vortaten- und TF-Risiken stehen, denen das Respondent-Institut ausgesetzt ist. | Kontrollniveau muss risikoadäquat sein; formale Policies reichen nicht. | Risk-Based Control Calibration | Risk-Control Fit Assessment, Residual Risk Memo, Mitigation Plan. |
| Voraussetzung: aufsichtliche Informationsbasis | Ein Finanzaufsichtsorgan, einschließlich AMLA in eigener Aufsichtsfunktion, muss auf Grundlage verfügbarer Aufsichtsinformationen annehmen, dass der Respondent eine Art.-38(2)-Situation erfüllt und das Risiko der Korrespondenzbeziehung beeinflussen kann. | Art. 38 basiert auf aufsichtlicher Risikointelligenz, nicht nur auf institutsinternen Hinweisen. | Supervisory Intelligence · Regulatory Watch | Supervisor Source, AMLA Notice, Risk Exposure Assessment. |
| Einvernehmen der EU-Finanzaufsicht | Nach Bewertung der Informationen muss Einigkeit unter den Finanzaufsichtsbehörden der Union bestehen, dass die Bedingungen erfüllt sind und die Risikolage der Beziehung beeinflusst wird. | Die AMLA-Empfehlung erhält ein europäisch abgestimmtes Risikofundament. | AMLA Interface · Supervisory Convergence | Recommendation Basis, EU Supervisor Agreement Reference. |
| Konsultation Drittstaatenaufseher | Vor Empfehlung konsultiert AMLA den Drittstaatenaufseher und fordert dessen Sicht sowie die Sicht des Respondent-Instituts zu AML/CFT-Policies, CDD-Maßnahmen und Remediation an. | Die Empfehlung berücksichtigt Drittstaatenaufsicht und mögliche Korrekturmaßnahmen. | Authority Coordination · Respondent Remediation | Consultation Record, Third-Country Reply, Respondent Remediation Evidence. |
| Zwei-Monats-Frist | Erfolgt binnen 2 Monaten keine Antwort oder zeigt die Antwort keine ausreichenden AML/CFT-Policies, Kontrollen, CDD-Maßnahmen und Risikominderung, fährt AMLA mit der Empfehlung fort. | Fehlende oder unzureichende Antwort wird zum Eskalationssignal. | Regulatory Escalation · SLA Controls | Consultation Date, 2-Month Deadline, Response Assessment. |
| Rücknahme der AMLA-Empfehlung | AMLA zieht die Empfehlung zurück, sobald das Respondent-Institut die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. | Institute müssen auch Rücknahmen beobachten und ihre Bewertung aktualisieren. | Regulatory Change · Relationship Review | Withdrawal Notice, Reassessment File, Updated Decision. |
| Neue Beziehungen | Institute verzichten auf neue Geschäftsbeziehungen mit dem betroffenen Respondent, es sei denn, sie kommen auf Basis der Art.-36-/37-Informationen zu dem Ergebnis, dass eigene und respondentenseitige Risikominderungsmaßnahmen die ML/TF-Risiken ausreichend mitigieren. | Neue Beziehungen benötigen ein positives, dokumentiertes Mitigation-Gate. | New Relationship Approval · EDD | Mitigation Assessment, Senior Approval, Conditions, Go/No-Go Decision. |
| Bestehende Beziehungen | Bei laufenden Beziehungen sind Informationen nach Art. 36 oder Art. 37 zu überprüfen und zu aktualisieren; die Beziehung ist zu beenden, sofern die Risiken nicht ausreichend mitigiert werden können. | Bestehende Beziehungen benötigen sofortigen Review und klare Exit-/Mitigation-Entscheidung. | Relationship Review · Exit Management | Updated Respondent File, Termination Decision, Mitigation Rationale. |
| Information des Respondents | Institute informieren das Respondent-Institut über ihre Schlussfolgerungen zu den Risiken der Korrespondenzbeziehung nach AMLA-Empfehlung und über die ergriffenen Maßnahmen. | Respondent-Kommunikation wird Teil des Art.-38-Prozesses. | Respondent Communication · Governance | Notification Letter, Communication Log, Response Evidence. |
| Review nach Rücknahme | Wenn AMLA eine Empfehlung zurücknimmt, prüfen Institute erneut, ob der Respondent eine Art.-38(3)-Situation erfüllt. | Rücknahme bedeutet nicht automatisch vollständige Entwarnung; eigene Bewertung bleibt erforderlich. | Ongoing Review · Risk Governance | Post-Withdrawal Assessment, Risk Rating Update, Decision Record. |
| Dokumentationspflicht | Kredit- und Finanzinstitute dokumentieren jede Entscheidung nach Art. 38. | Jede Go-/No-Go-, Mitigation-, Review-, Exit- und Kommunikationsentscheidung muss revisionssicher sein. | Evidence Governance · Audit Trail | Decision File, Approval, Rationale, Supporting Evidence. |
Während Art. 29 bis 31 Drittstaatenrisiken auf Länder- oder Systemebene adressieren, fokussiert Art. 38 auf einzelne Respondent-Institute. Entscheidend ist nicht allein der Sitzstaat, sondern die konkrete AML/CFT-Qualität des Respondents und die Frage, ob dessen Defizite die Risikolage der Korrespondenzbeziehung beeinflussen.
Art. 38 wirkt auf Regulatory Watch, Correspondent Banking, Crypto-Correspondent Relationships, Respondent Due Diligence, Relationship Review, Risk Mitigation, Exit Management, Respondent-Kommunikation und Evidence Governance.
Art. 38 ist prüfungsrelevant, weil Institute bei einer AMLA-Empfehlung zeigen müssen, dass sie betroffene Respondent-Beziehungen identifiziert, Informationen aktualisiert, Risiken bewertet, Maßnahmen ergriffen und jede Entscheidung dokumentiert haben.
| Nachweisbereich | Typische Evidenz | Prüfungsfrage |
|---|---|---|
| AMLA Recommendation Evidence | AMLA-Empfehlung, betroffener Respondent, Veröffentlichungs-/Eingangsdatum, Scope. | Wurde die AMLA-Empfehlung erkannt und korrekt zugeordnet? |
| Relationship Identification Evidence | Respondent Inventory, Art.-36-/37-Bezug, laufende und geplante Beziehungen. | Sind alle betroffenen Beziehungen vollständig identifiziert? |
| Updated Due Diligence Evidence | Aktualisierte Art.-36-/37-Informationen, Respondent Profile, AML/CFT-Control Assessment, CDD Measures Review. | Wurde die Respondent-Due-Diligence aktualisiert? |
| Mitigation Assessment Evidence | Risikobewertung, eigene Minderungsmaßnahmen, Respondent-Maßnahmen, Residual-Risk-Bewertung. | Können die ML/TF-Risiken der Beziehung ausreichend mitigiert werden? |
| New Relationship Evidence | Go-/No-Go-Entscheidung, Senior Approval, Conditions, Ablehnung oder Freigabe. | Wurde eine neue Beziehung nur bei ausreichender Risikominderung eingegangen? |
| Existing Relationship Evidence | Review File, Update, Fortführungsentscheidung, Beendigungsentscheidung, Exit-Plan. | Wurde die laufende Beziehung überprüft und ggf. beendet? |
| Respondent Communication Evidence | Mitteilung an Respondent, Risikoschlussfolgerung, Maßnahmen, Kommunikationshistorie. | Wurde das Respondent-Institut über Schlussfolgerungen und Maßnahmen informiert? |
| Withdrawal Review Evidence | AMLA-Rücknahme, erneute Bewertung, Risikoklasse, Entscheidung zur Beziehung. | Wurde nach Rücknahme der Empfehlung eine neue Bewertung vorgenommen? |
| Decision Documentation Evidence | Entscheidungsakte, Begründung, Freigaben, Supporting Evidence, Audit Trail. | Sind alle Art.-38-Entscheidungen vollständig dokumentiert? |
| QA Evidence | Stichproben, Recommendation-Matching-Test, Relationship Review QA, Mitigation Testing, Findings. | Funktioniert das Art.-38-Framework wirksam? |
Die Umsetzung sollte als Individual Third-Country Respondent Escalation Framework erfolgen — mit AMLA-Recommendation-Watch, Respondent-Matching, Art.-36-/37-Update, Mitigation-Test, Relationship-Decision, Respondent-Kommunikation und vollständigem Decision Trail.
Art. 38 schließt an Korrespondenzbeziehungen nach Art. 36 und Krypto-Korrespondenzbeziehungen nach Art. 37 an. Der folgende Artikel behandelt die harte Verbotslogik für Shell Institutions.
Art. 39 verbietet Korrespondenzbeziehungen mit Shell Institutions und mit Instituten, die Shell Institutions ihre Konten nutzen lassen.
Art. 36 enthält die Basis-EDD für klassische Drittstaaten-Korrespondenzbeziehungen.
Art. 37 enthält die krypto-spezifische EDD für Respondent Entities außerhalb der Union.
Die Vorschrift verbindet AMLA-Empfehlungen, aufsichtliche Risikointelligenz, Art.-36-/37-Respondent-Due-Diligence, neue Beziehungsgates, bestehende Relationship Reviews, Mitigation Assessment, Exit-Entscheidungen, Respondent-Kommunikation und vollständige Entscheidungsdokumentation zu einem integrierten Individual Respondent Escalation Framework.