Verknüpfte Drittstaatenlogik
Art. 35 wirkt für Hochrisiko-Drittstaaten und besondere externe Bedrohungen nach Art. 29 und Art. 31.
Während Art. 34 die allgemeine EDD-Toolbox enthält, geht Art. 35 einen Schritt weiter: Die Kommission kann Gegenmaßnahmen auswählen, die entweder von Verpflichteten gegenüber Personen und juristischen Personen mit Drittstaatenbezug oder von Mitgliedstaaten gegenüber Drittstaatenstrukturen, Niederlassungen, Gruppen und Korrespondenzbeziehungen anzuwenden sind.
Art. 35 wirkt für Hochrisiko-Drittstaaten und besondere externe Bedrohungen nach Art. 29 und Art. 31.
Zusätzliche EDD, verstärkte Meldemechanismen oder Begrenzung von Beziehungen und Transaktionen.
Niederlassungsrestriktionen, erhöhte Aufsicht, externe Prüfungen und Korrespondenzbanking-Reviews.
Countermeasures sind Eskalationsmaßnahmen für besonders gravierende externe Risiken.
Art. 35 folgt einer zweistufigen Schutzlogik: Einerseits können Verpflichtete zu zusätzlichen Kontrollen gegenüber Personen und juristischen Personen mit Bezug zu Hochrisiko-Drittstaaten oder sonstigen Bedrohungsländern verpflichtet werden. Andererseits können Mitgliedstaaten strukturelle Maßnahmen gegenüber Niederlassungen, Gruppen, Prüfungsanforderungen und Korrespondenzbeziehungen anwenden.
Art. 35 enthält zwei Maßnahmenkategorien: Gegenmaßnahmen, die Verpflichtete anwenden, und Gegenmaßnahmen, die Mitgliedstaaten gegenüber Drittstaatenstrukturen und Aufsichts-/Prüfungsanforderungen umsetzen.
| Baustein nach Art. 35 AMLR | Regulatorischer Inhalt | Operative Bedeutung | TOM-/House-Bezug | Nachweisfokus |
|---|---|---|---|---|
| Anwendungsbezug Art. 29 und Art. 31 | Art. 35 gilt für Zwecke der Art. 29 und 31. Die Kommission kann aus dem Countermeasure-Katalog auswählen. | Countermeasures entstehen nicht isoliert, sondern über die Drittstaatenmechanismen der AMLR. | Third-Country Risk · Regulatory Change | Delegated Act, Country Trigger, Art.-29-/31-Mapping. |
| Zusätzliche EDD-Elemente | Verpflichtete können zur Anwendung zusätzlicher Elemente der Enhanced Due Diligence verpflichtet werden. | EDD wird über Art. 34 hinaus verschärft oder konkretisiert. | Enhanced Due Diligence · CDD | Additional EDD Checklist, CDD File, SoF/SoW Evidence, Approval Evidence. |
| Verstärkte oder systematische Meldemechanismen | Verpflichtete können zu verstärkten relevanten Meldemechanismen oder systematischer Meldung von Finanztransaktionen verpflichtet werden. | Reporting kann bei bestimmten Drittstaatenbezügen von anlassbezogen zu systematisch erweitert werden. | Reporting · FIU Interface · Data Governance | Reporting Rule, Report Log, Submission Evidence, Data Extract. |
| Begrenzung von Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen | Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen mit natürlichen oder juristischen Personen aus betroffenen Drittstaaten können begrenzt werden. | Onboarding, Produktnutzung, Transaktionskorridore und Kundenannahme können eingeschränkt werden. | Customer Acceptance · Transaction Controls | Restriction Matrix, Relationship Limits, Transaction Blocks, Exception Approval. |
| Verweigerung von Niederlassungen betroffener Drittstaaten-Verpflichteter | Mitgliedstaaten können die Errichtung von Tochterunternehmen, Zweigstellen oder Repräsentanzen von Verpflichteten aus dem betroffenen Drittstaat verweigern oder den Drittstaatenbezug risikobewertend berücksichtigen. | Marktzugang und Niederlassungsstruktur werden AML/CFT-relevant. | Licensing · Establishment Controls | Licensing Decision, Third-Country Assessment, Establishment Restriction Evidence. |
| Verbot eigener Niederlassungen im Drittstaat | Mitgliedstaaten können Verpflichteten verbieten, Zweigstellen oder Repräsentanzen im betroffenen Drittstaat zu errichten oder den Drittstaatenbezug entsprechend berücksichtigen. | Expansion, Standortstrategie und gruppenweite Präsenz können eingeschränkt werden. | Strategic Risk · Group Governance | Expansion Assessment, Branch Approval Block, Country Restriction Log. |
| Erhöhte Aufsichtsprüfung oder externe Prüfung von Drittstaaten-Zweigstellen und Tochterunternehmen | Mitgliedstaaten können erhöhte aufsichtsrechtliche Prüfungen oder erhöhte externe Prüfungsanforderungen für Zweigstellen und Tochterunternehmen in betroffenen Drittstaaten verlangen. | Third-Country Units benötigen zusätzliche Prüfungs- und Assurance-Abdeckung. | Supervisory Assurance · Audit | Supervisory Exam Plan, External Audit Scope, Findings, Remediation. |
| Erhöhte externe Prüfungsanforderungen für Finanzgruppen | Mitgliedstaaten können erhöhte externe Prüfungsanforderungen für Finanzgruppen in Bezug auf deren Zweigstellen und Tochterunternehmen im betroffenen Drittstaat verlangen. | Gruppenweite Prüfung wird Bestandteil der Countermeasure-Umsetzung. | Group-Wide Framework · External Audit | Group Audit Mandate, Branch/Subsidiary Coverage, Audit Report. |
| Review, Änderung oder Beendigung von Korrespondenzbeziehungen | Kredit- und Finanzinstitute können verpflichtet werden, Korrespondenzbeziehungen mit Respondent-Instituten im betroffenen Drittstaat zu überprüfen, zu ändern oder falls erforderlich zu beenden. | Correspondent Banking wird zu einem zentralen Countermeasure-Feld. | Correspondent Banking · EDD · Exit | Correspondent Review, Amendment Decision, Termination Rationale, Senior Approval. |
| Andere Bedrohungsländer neben Hochrisiko-Drittstaaten | Art. 35 kann, soweit relevant, auch andere Länder erfassen, die eine Bedrohung für das Finanzsystem der Union darstellen. | Die Logik ist nicht auf formelle Hochrisiko-Drittstaaten beschränkt. | Specific Threat · Country Risk | Threat Country Register, Applicability Assessment, Measure Mapping. |
Enhanced Due Diligence bleibt ein zentraler Bestandteil, aber Art. 35 geht darüber hinaus. Die Norm ermöglicht systematische Meldungen, Limitierungen von Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen sowie strukturelle Maßnahmen bei Niederlassungen, Gruppenprüfungen und Korrespondenzbeziehungen.
Art. 35 wirkt auf Country Risk, Regulatory Change, Customer Acceptance, Transaction Controls, FIU-/Systematic Reporting, Group Governance, Correspondent Banking, External Audit und Exit Management.
Art. 35 ist hoch prüfungsrelevant, weil Gegenmaßnahmen regelmäßig erhebliche operative, strategische und aufsichtliche Folgen haben. Verpflichtete müssen nachweisen, dass sie angeordnete Countermeasures vollständig, fristgerecht und risikoadäquat umgesetzt haben.
| Nachweisbereich | Typische Evidenz | Prüfungsfrage |
|---|---|---|
| Countermeasure Trigger Evidence | Delegierter Rechtsakt, Art.-29-/31-Bezug, Länderstatus, Anwendungsdatum. | Wurde der relevante Countermeasure-Trigger korrekt erkannt? |
| Measure Mapping Evidence | Zuordnung der konkret ausgewählten Art.-35-Maßnahmen zu Prozessen, Systemen und Kontrollen. | Sind alle angeordneten Gegenmaßnahmen vollständig operationalisiert? |
| Additional EDD Evidence | Zusätzliche Informationen, SoF/SoW, Senior Approval, Enhanced Monitoring, CDD File. | Wurden zusätzliche EDD-Elemente angewandt? |
| Reporting Evidence | Systematische oder verstärkte Reports, Datenextrakte, Übermittlungsnachweise, Report Logs. | Funktionieren angeordnete Meldemechanismen? |
| Restriction Evidence | Onboarding-Restriktionen, Transaktionslimits, Produktblockaden, Ausnahmen, Genehmigungen. | Wurden Geschäftsbeziehungen und Transaktionen korrekt begrenzt? |
| Establishment Restriction Evidence | Branch-/Subsidiary-Entscheidungen, Repräsentanzprüfungen, Expansion Blocks, Legal Assessment. | Wurden Niederlassungs- und Marktzugangsrestriktionen berücksichtigt? |
| Audit / Supervisory Evidence | Erhöhte externe Prüfung, aufsichtliche Prüfungsanforderungen, Audit Reports, Findings. | Wurden zusätzliche Prüfungs- und Aufsichtsanforderungen umgesetzt? |
| Correspondent Relationship Evidence | Respondent Review, Änderungsmaßnahmen, Termination Decision, AML/CFT-Risikoanalyse. | Wurden betroffene Korrespondenzbeziehungen überprüft, angepasst oder beendet? |
| QA Evidence | Countermeasure Testing, Sampling, Control Testing, Findings, Remediation. | Ist die Umsetzung der Gegenmaßnahmen wirksam? |
Die Umsetzung sollte als Countermeasure Operating Framework erfolgen — mit delegierten Rechtsakten, Country-Triggern, Maßnahmenmapping, zusätzlichen EDD-Elementen, Reporting-Regeln, Restriktionslogik, Group Controls, Audit Coverage und Korrespondenzbanking-Review.
Art. 35 schließt die allgemeine Drittstaaten-EDD- und Countermeasure-Systematik ab. Die folgenden Artikel konkretisieren besondere EDD-Anwendungsfälle im Korrespondenzbanking und bei Krypto-Korrespondenzbeziehungen.
Art. 36 konkretisiert EDD für grenzüberschreitende Korrespondenzbeziehungen mit Drittstaaten-Respondent-Instituten.
Art. 37 regelt spezifische EDD-Maßnahmen für Krypto-Korrespondenzbeziehungen.
Art. 38 behandelt spezifische Maßnahmen gegenüber einzelnen Drittstaaten-Respondent-Instituten auf AMLA-Empfehlung.
Die Vorschrift verbindet externe Bedrohungen nach Art. 29 und Art. 31, zusätzliche EDD, systematische Meldungen, Transaktions- und Beziehungsbegrenzungen, Niederlassungsrestriktionen, erhöhte Prüfungen und Korrespondenzbanking-Maßnahmen zu einem integrierten Countermeasure Operating Framework.