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AMLR Article Explorer · Art. 35 AMLR · Countermeasures

Art. 35 AMLR – Countermeasures to mitigate money laundering and terrorist financing threats from outside the Union

Die Gegenmaßnahmen-Norm der AMLR für Hochrisiko-Drittstaaten und sonstige externe Bedrohungen des EU-Finanzsystems.
Art. 35 der Verordnung (EU) 2024/1624 enthält den Gegenmaßnahmenkatalog, aus dem die Europäische Kommission bei Bedrohungen aus Drittstaaten auswählen kann.

Die Norm ist eng mit Art. 29 und Art. 31 AMLR verknüpft: Art. 29 betrifft Drittstaaten mit erheblichen strategischen Defiziten, Art. 31 besondere und ernste Drittstaatenbedrohungen für das Finanzsystem der Union. Art. 35 bestimmt, welche Gegenmaßnahmen gegenüber Personen und juristischen Personen mit Bezug zu solchen Drittstaaten sowie auf Ebene der Mitgliedstaaten eingesetzt werden können.

Für das EU AML/CTF & Sanctions Target Operating Model ist Art. 35 die Eskalationsnorm oberhalb der klassischen Enhanced Due Diligence. Sie verbindet zusätzliche EDD-Elemente, verstärkte oder systematische Meldemechanismen, Begrenzung von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen, Niederlassungsrestriktionen, erhöhte Aufsicht, externe Prüfungen und Korrespondenzbanking-Reviews.
Executive Overview

Art. 35 ist der harte Maßnahmenkatalog gegen externe ML/TF-Bedrohungen.

Während Art. 34 die allgemeine EDD-Toolbox enthält, geht Art. 35 einen Schritt weiter: Die Kommission kann Gegenmaßnahmen auswählen, die entweder von Verpflichteten gegenüber Personen und juristischen Personen mit Drittstaatenbezug oder von Mitgliedstaaten gegenüber Drittstaatenstrukturen, Niederlassungen, Gruppen und Korrespondenzbeziehungen anzuwenden sind.

Art. 29 & 31

Verknüpfte Drittstaatenlogik

Art. 35 wirkt für Hochrisiko-Drittstaaten und besondere externe Bedrohungen nach Art. 29 und Art. 31.

Obliged Entities

Maßnahmen für Verpflichtete

Zusätzliche EDD, verstärkte Meldemechanismen oder Begrenzung von Beziehungen und Transaktionen.

Member States

Maßnahmen für Mitgliedstaaten

Niederlassungsrestriktionen, erhöhte Aufsicht, externe Prüfungen und Korrespondenzbanking-Reviews.

Escalation

Über EDD hinaus

Countermeasures sind Eskalationsmaßnahmen für besonders gravierende externe Risiken.

Countermeasure Architecture

Die regulatorische Logik von Art. 35 AMLR.

Art. 35 folgt einer zweistufigen Schutzlogik: Einerseits können Verpflichtete zu zusätzlichen Kontrollen gegenüber Personen und juristischen Personen mit Bezug zu Hochrisiko-Drittstaaten oder sonstigen Bedrohungsländern verpflichtet werden. Andererseits können Mitgliedstaaten strukturelle Maßnahmen gegenüber Niederlassungen, Gruppen, Prüfungsanforderungen und Korrespondenzbeziehungen anwenden.

1. TriggerArt. 29 oder Art. 31 identifizieren externe ML/TF-Bedrohung.
2. Commission ChoiceKommission wählt spezifische Gegenmaßnahmen aus Art. 35 aus.
3. Obliged Entity MeasuresZusätzliche EDD, Reporting oder Limitierung von Beziehungen und Transaktionen.
4. Member State MeasuresNiederlassungs-, Aufsichts-, Prüfungs- und Korrespondenzmaßnahmen.
5. Evidence & ControlUmsetzung, Wirkung, Ausnahmen und Restriktionen nachvollziehbar dokumentieren.
Requirements Map

Die Mindestlogik eines Art.-35-konformen Countermeasure-Frameworks.

Art. 35 enthält zwei Maßnahmenkategorien: Gegenmaßnahmen, die Verpflichtete anwenden, und Gegenmaßnahmen, die Mitgliedstaaten gegenüber Drittstaatenstrukturen und Aufsichts-/Prüfungsanforderungen umsetzen.

Baustein nach Art. 35 AMLR Regulatorischer Inhalt Operative Bedeutung TOM-/House-Bezug Nachweisfokus
Anwendungsbezug Art. 29 und Art. 31 Art. 35 gilt für Zwecke der Art. 29 und 31. Die Kommission kann aus dem Countermeasure-Katalog auswählen. Countermeasures entstehen nicht isoliert, sondern über die Drittstaatenmechanismen der AMLR. Third-Country Risk · Regulatory Change Delegated Act, Country Trigger, Art.-29-/31-Mapping.
Zusätzliche EDD-Elemente Verpflichtete können zur Anwendung zusätzlicher Elemente der Enhanced Due Diligence verpflichtet werden. EDD wird über Art. 34 hinaus verschärft oder konkretisiert. Enhanced Due Diligence · CDD Additional EDD Checklist, CDD File, SoF/SoW Evidence, Approval Evidence.
Verstärkte oder systematische Meldemechanismen Verpflichtete können zu verstärkten relevanten Meldemechanismen oder systematischer Meldung von Finanztransaktionen verpflichtet werden. Reporting kann bei bestimmten Drittstaatenbezügen von anlassbezogen zu systematisch erweitert werden. Reporting · FIU Interface · Data Governance Reporting Rule, Report Log, Submission Evidence, Data Extract.
Begrenzung von Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen mit natürlichen oder juristischen Personen aus betroffenen Drittstaaten können begrenzt werden. Onboarding, Produktnutzung, Transaktionskorridore und Kundenannahme können eingeschränkt werden. Customer Acceptance · Transaction Controls Restriction Matrix, Relationship Limits, Transaction Blocks, Exception Approval.
Verweigerung von Niederlassungen betroffener Drittstaaten-Verpflichteter Mitgliedstaaten können die Errichtung von Tochterunternehmen, Zweigstellen oder Repräsentanzen von Verpflichteten aus dem betroffenen Drittstaat verweigern oder den Drittstaatenbezug risikobewertend berücksichtigen. Marktzugang und Niederlassungsstruktur werden AML/CFT-relevant. Licensing · Establishment Controls Licensing Decision, Third-Country Assessment, Establishment Restriction Evidence.
Verbot eigener Niederlassungen im Drittstaat Mitgliedstaaten können Verpflichteten verbieten, Zweigstellen oder Repräsentanzen im betroffenen Drittstaat zu errichten oder den Drittstaatenbezug entsprechend berücksichtigen. Expansion, Standortstrategie und gruppenweite Präsenz können eingeschränkt werden. Strategic Risk · Group Governance Expansion Assessment, Branch Approval Block, Country Restriction Log.
Erhöhte Aufsichtsprüfung oder externe Prüfung von Drittstaaten-Zweigstellen und Tochterunternehmen Mitgliedstaaten können erhöhte aufsichtsrechtliche Prüfungen oder erhöhte externe Prüfungsanforderungen für Zweigstellen und Tochterunternehmen in betroffenen Drittstaaten verlangen. Third-Country Units benötigen zusätzliche Prüfungs- und Assurance-Abdeckung. Supervisory Assurance · Audit Supervisory Exam Plan, External Audit Scope, Findings, Remediation.
Erhöhte externe Prüfungsanforderungen für Finanzgruppen Mitgliedstaaten können erhöhte externe Prüfungsanforderungen für Finanzgruppen in Bezug auf deren Zweigstellen und Tochterunternehmen im betroffenen Drittstaat verlangen. Gruppenweite Prüfung wird Bestandteil der Countermeasure-Umsetzung. Group-Wide Framework · External Audit Group Audit Mandate, Branch/Subsidiary Coverage, Audit Report.
Review, Änderung oder Beendigung von Korrespondenzbeziehungen Kredit- und Finanzinstitute können verpflichtet werden, Korrespondenzbeziehungen mit Respondent-Instituten im betroffenen Drittstaat zu überprüfen, zu ändern oder falls erforderlich zu beenden. Correspondent Banking wird zu einem zentralen Countermeasure-Feld. Correspondent Banking · EDD · Exit Correspondent Review, Amendment Decision, Termination Rationale, Senior Approval.
Andere Bedrohungsländer neben Hochrisiko-Drittstaaten Art. 35 kann, soweit relevant, auch andere Länder erfassen, die eine Bedrohung für das Finanzsystem der Union darstellen. Die Logik ist nicht auf formelle Hochrisiko-Drittstaaten beschränkt. Specific Threat · Country Risk Threat Country Register, Applicability Assessment, Measure Mapping.
Countermeasure Layer

Art. 35 verschiebt die Logik von „mehr prüfen“ zu „gezielt beschränken, melden oder strukturell kontrollieren“.

Enhanced Due Diligence bleibt ein zentraler Bestandteil, aber Art. 35 geht darüber hinaus. Die Norm ermöglicht systematische Meldungen, Limitierungen von Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen sowie strukturelle Maßnahmen bei Niederlassungen, Gruppenprüfungen und Korrespondenzbeziehungen.

  • Zusätzliche EDD: zusätzliche Prüfelemente gegenüber Personen und juristischen Personen mit Drittstaatenbezug.
  • Systematic reporting: Finanztransaktionen können systematisch meldepflichtig werden.
  • Business limitations: Beziehungen und Transaktionen können eingeschränkt werden.
  • Structural restrictions: Niederlassungen und Repräsentanzen können verweigert oder verboten werden.
  • Correspondent banking: Beziehungen zu Respondent-Instituten können überprüft, geändert oder beendet werden.
TOM Mapping

Welche TOM-Ebenen Art. 35 AMLR beeinflusst.

Art. 35 wirkt auf Country Risk, Regulatory Change, Customer Acceptance, Transaction Controls, FIU-/Systematic Reporting, Group Governance, Correspondent Banking, External Audit und Exit Management.

Country Risk & Regulatory Change

  • Art. 29 Trigger
  • Art. 31 Trigger
  • Delegated Acts
  • Threat Country Register
  • Measure Mapping

Enhanced Due Diligence

  • Additional EDD Elements
  • Country-Specific Measures
  • CDD File Enrichment
  • Senior Approval
  • Enhanced Monitoring

Reporting & Data Controls

  • Enhanced Reporting
  • Systematic Reporting
  • Transaction Data Extraction
  • FIU Interface
  • Submission Evidence

Customer & Transaction Restrictions

  • Relationship Limits
  • Transaction Blocks
  • Product Restrictions
  • Onboarding Refusal
  • Exception Governance

Group & Establishment Governance

  • Branch Restrictions
  • Representative Office Controls
  • Third-Country Expansion
  • Group Audit
  • Subsidiary Oversight

Correspondent Banking

  • Respondent Review
  • Relationship Amendment
  • Termination Decision
  • Third-Country Respondents
  • Senior Escalation
Controls & Evidence

Welche Nachweise Art. 35 AMLR erzeugt.

Art. 35 ist hoch prüfungsrelevant, weil Gegenmaßnahmen regelmäßig erhebliche operative, strategische und aufsichtliche Folgen haben. Verpflichtete müssen nachweisen, dass sie angeordnete Countermeasures vollständig, fristgerecht und risikoadäquat umgesetzt haben.

Nachweisbereich Typische Evidenz Prüfungsfrage
Countermeasure Trigger Evidence Delegierter Rechtsakt, Art.-29-/31-Bezug, Länderstatus, Anwendungsdatum. Wurde der relevante Countermeasure-Trigger korrekt erkannt?
Measure Mapping Evidence Zuordnung der konkret ausgewählten Art.-35-Maßnahmen zu Prozessen, Systemen und Kontrollen. Sind alle angeordneten Gegenmaßnahmen vollständig operationalisiert?
Additional EDD Evidence Zusätzliche Informationen, SoF/SoW, Senior Approval, Enhanced Monitoring, CDD File. Wurden zusätzliche EDD-Elemente angewandt?
Reporting Evidence Systematische oder verstärkte Reports, Datenextrakte, Übermittlungsnachweise, Report Logs. Funktionieren angeordnete Meldemechanismen?
Restriction Evidence Onboarding-Restriktionen, Transaktionslimits, Produktblockaden, Ausnahmen, Genehmigungen. Wurden Geschäftsbeziehungen und Transaktionen korrekt begrenzt?
Establishment Restriction Evidence Branch-/Subsidiary-Entscheidungen, Repräsentanzprüfungen, Expansion Blocks, Legal Assessment. Wurden Niederlassungs- und Marktzugangsrestriktionen berücksichtigt?
Audit / Supervisory Evidence Erhöhte externe Prüfung, aufsichtliche Prüfungsanforderungen, Audit Reports, Findings. Wurden zusätzliche Prüfungs- und Aufsichtsanforderungen umgesetzt?
Correspondent Relationship Evidence Respondent Review, Änderungsmaßnahmen, Termination Decision, AML/CFT-Risikoanalyse. Wurden betroffene Korrespondenzbeziehungen überprüft, angepasst oder beendet?
QA Evidence Countermeasure Testing, Sampling, Control Testing, Findings, Remediation. Ist die Umsetzung der Gegenmaßnahmen wirksam?
Implementation Blueprint

Wie Art. 35 AMLR praktisch umgesetzt wird.

Die Umsetzung sollte als Countermeasure Operating Framework erfolgen — mit delegierten Rechtsakten, Country-Triggern, Maßnahmenmapping, zusätzlichen EDD-Elementen, Reporting-Regeln, Restriktionslogik, Group Controls, Audit Coverage und Korrespondenzbanking-Review.

1. Countermeasure Watch einrichtenArt.-29- und Art.-31-bezogene Kommissionsakte, betroffene Länder und konkret ausgewählte Art.-35-Maßnahmen zentral überwachen.
2. Maßnahmenmapping durchführenFür jede angeordnete Gegenmaßnahme betroffene Kundengruppen, juristische Personen, Transaktionen, Produkte, Länder, Systeme und Prozesse bestimmen.
3. Zusätzliche EDD operationalisierenZusätzliche Prüfelemente in CDD-Checklisten, KYC-Workflows, Senior Approvals und Enhanced Monitoring integrieren.
4. Reporting-Mechanismen konfigurierenVerstärkte oder systematische Meldungen mit Datenlogik, Fristen, Verantwortlichkeiten und Übermittlungsnachweisen einrichten.
5. Restriktionen technisch umsetzenOnboarding-Stopps, Produktbeschränkungen, Transaktionslimits, Payment Blocks und Exception Governance konfigurieren.
6. Group- und Niederlassungsrisiken prüfenTochterunternehmen, Zweigstellen, Repräsentanzen und geplante Expansionen gegen Countermeasure-Anforderungen mappen.
7. Korrespondenzbeziehungen reviewenRespondent-Institute in betroffenen Drittstaaten prüfen, Beziehungen anpassen oder erforderlichenfalls beenden.
8. QA und Management Reporting etablierenUmsetzung, Wirksamkeit, Findings, Ausnahmen und Remediation regelmäßig testen und an das Management berichten.
Next Deep Dives

Nächste logische Artikel-Vertiefungen.

Art. 35 schließt die allgemeine Drittstaaten-EDD- und Countermeasure-Systematik ab. Die folgenden Artikel konkretisieren besondere EDD-Anwendungsfälle im Korrespondenzbanking und bei Krypto-Korrespondenzbeziehungen.

Correspondent Banking

Art. 36 – Cross-border Correspondent Relationships

Art. 36 konkretisiert EDD für grenzüberschreitende Korrespondenzbeziehungen mit Drittstaaten-Respondent-Instituten.

Crypto

Art. 37 – Crypto Correspondent Relationships

Art. 37 regelt spezifische EDD-Maßnahmen für Krypto-Korrespondenzbeziehungen.

Third-Country Respondents

Art. 38 – Individual Third-Country Respondents

Art. 38 behandelt spezifische Maßnahmen gegenüber einzelnen Drittstaaten-Respondent-Instituten auf AMLA-Empfehlung.

Quellenbasis dieser Seite:

Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024, insbesondere Art. 35 „Countermeasures to mitigate money laundering and terrorist financing threats from outside the Union“. Art. 35 erlaubt der Kommission für Zwecke der Art. 29 und 31 die Auswahl von Gegenmaßnahmen, darunter zusätzliche EDD-Elemente, verstärkte oder systematische Meldemechanismen, Begrenzung von Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen sowie mitgliedstaatliche Maßnahmen zu Niederlassungen, erhöhter Aufsicht, externen Prüfungen und Korrespondenzbeziehungen. Quelle: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2024/1624.

Berücksichtigter Kontext: Art. 29 AMLR zu Drittstaaten mit erheblichen strategischen Defiziten; Art. 31 AMLR zu spezifischen und ernsten Drittstaatenbedrohungen; Art. 34 AMLR zu Enhanced Due Diligence Measures; Art. 36 AMLR zu grenzüberschreitenden Korrespondenzbeziehungen; Art. 37 AMLR zu Krypto-Korrespondenzbeziehungen; Art. 38 AMLR zu individuellen Drittstaaten-Respondent-Instituten.

Diese Seite stellt eine fachliche Analyse-, Mapping- und Transformationsdarstellung dar. Sie ersetzt keinen amtlichen Rechtstext, keine Rechtsberatung und keine verbindliche Aufsichtsauslegung.
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