Geschäftsbeziehung
CDD ist bei Begründung einer Geschäftsbeziehung anzuwenden.
Die Norm ist nicht nur eine Schwellenwertvorschrift. Sie kombiniert feste Trigger, sektorale Sonderregeln, reduzierte Identifizierungspflichten, E-Money-Ausnahmen, Glücksspielregeln und ein AMLA-RTS-Mandat zu einem umfassenden CDD-Auslöseframework.
CDD ist bei Begründung einer Geschäftsbeziehung anzuwenden.
Der Grundschwellenwert liegt bei 10.000 EUR, vorbehaltlich niedrigerer RTS-Werte.
Transfer of Funds, Crypto, Cash und Gambling haben eigene niedrigere Schwellenwerte.
AMLA entwickelt bis 10.07.2026 RTS zu niedrigeren Schwellen und Kriterien für business relationships, occasional und linked transactions.
Art. 19 folgt einer mehrschichtigen Triggerlogik: Zuerst ist zu prüfen, ob eine Geschäftsbeziehung entsteht. Danach sind gelegentliche Transaktionen, Schwellenwerte, linked transactions und Sektorbesonderheiten zu prüfen. Zusätzlich greifen absolute Trigger wie Verdacht, Zweifel an Identitätsdaten oder Zweifel an der Vertretungsberechtigung unabhängig von Schwellenwerten.
Art. 19 enthält mehrere CDD-Auslöser, sektorale Sonderregeln und Ausnahmen. Für die praktische Umsetzung sollte daraus eine Trigger-Matrix mit Datenfeldern, Prozesslogik, Schwellenwertkontrollen und Evidence-Anforderungen abgeleitet werden.
| Baustein nach Art. 19 AMLR | Regulatorischer Inhalt | Operative Bedeutung | TOM-/House-Bezug | Nachweisfokus |
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsbeziehung | CDD ist anzuwenden, wenn eine Geschäftsbeziehung begründet wird. | Onboarding ist der zentrale CDD-Startpunkt. | CDD · Onboarding · Customer Risk Assessment | Onboarding File, Business-Relationship-Klassifikation, CDD-Completion Evidence. |
| Gelegentliche Transaktion ab 10.000 EUR | CDD ist bei gelegentlichen Transaktionen ab 10.000 EUR oder entsprechendem Gegenwert anzuwenden, auch bei linked transactions; niedrigere Werte können durch RTS gelten. | Transaktionssysteme müssen Einzel- und verknüpfte Transaktionen erkennen. | CDD · Transaction Controls · Data Governance | Threshold Logic, Linked-Transaction Detection, Transaction Evidence. |
| Legal Entity / Legal Arrangement Trigger | CDD ist unabhängig vom Transaktionswert anzuwenden bei Beteiligung an der Gründung einer juristischen Person, Errichtung eines Legal Arrangement oder — für bestimmte Verpflichtete nach Art. 3(3)(a), (b), (c) — beim Transfer von Eigentum an einer juristischen Person. | Strukturierungs-, Beratungs- und TCSP-nahe Tätigkeiten lösen CDD wertunabhängig aus. | CDD · UBO · Scope Governance | Mandatsklassifikation, Strukturierungsakte, Legal-Entity-/Arrangement-Unterlagen. |
| Verdacht auf ML/TF | CDD ist bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung unabhängig von Ausnahmen, Schwellenwerten oder Derogationen anzuwenden. | Verdacht bricht jede Schwellenwertlogik. | Monitoring, Detection & Reporting | Alert, Case File, Suspicion Rationale, CDD Refresh, Escalation. |
| Zweifel an Identitätsdaten | CDD ist anzuwenden, wenn Zweifel an Richtigkeit oder Angemessenheit zuvor erhobener Identitätsdaten bestehen. | CDD ist nicht nur Onboarding, sondern auch Datenqualitäts- und Review-Pflicht. | CDD Refresh · Data Quality | Data Quality Alert, KYC Refresh, Remediation Evidence. |
| Zweifel an Kunde oder Vertretung | CDD ist anzuwenden, wenn Zweifel bestehen, ob die interagierende Person der Kunde oder eine zur Handlung im Namen des Kunden berechtigte Person ist. | Vertretungs-, Bevollmächtigungs- und Authentifizierungslogik wird CDD-relevant. | CDD · Authorisation Controls | Power of Attorney, Authorised Signatory Check, Identity Verification. |
| Transfer of Funds ab 1.000 EUR | Kreditinstitute und Finanzinstitute — mit Ausnahme von CASPs — wenden CDD an, wenn sie eine gelegentliche Transaktion initiieren oder ausführen, die einen Transfer of Funds nach Verordnung (EU) 2023/1113 ab 1.000 EUR darstellt. | Payment-Trigger müssen mit TFR-Daten und AMLR-CDD verbunden werden. | TFR · Payments · CDD | Payment Data, TFR Classification, 1.000-EUR-Threshold, Linked Transactions. |
| CASP-Schwelle ab 1.000 EUR | Crypto-Asset Service Provider wenden CDD bei gelegentlichen Transaktionen ab 1.000 EUR an. | Crypto-Transfers erhalten eine eigenständige CDD-Schwellenlogik. | Crypto · TFR · CDD | CASP Transaction File, Wallet/Customer Mapping, Crypto Threshold Logic. |
| CASP unter 1.000 EUR | CASPs wenden bei gelegentlichen Transaktionen unter 1.000 EUR mindestens die CDD-Maßnahmen nach Art. 20(1)(a) an. | Unterhalb der Schwelle bleibt zumindest Identifizierung/Verifikation auf Basis Art. 20(1)(a) relevant. | Crypto CDD · Data Capture | Minimum CDD Evidence, Customer Identification, Transaction Record. |
| Cash ab 3.000 EUR | Bei gelegentlichen Bargeldtransaktionen ab 3.000 EUR sind mindestens die CDD-Maßnahmen nach Art. 20(1)(a) anzuwenden, vorbehaltlich spezieller Cash-Limit-Regeln nach Art. 80. | Bargeld benötigt eigenständige Schwellenwert- und Ausnahmeprüfung. | Cash Controls · CDD · Art. 80 | Cash Transaction Evidence, 3.000-EUR-Threshold, Cash-Limit Mapping. |
| Gambling ab 2.000 EUR | Glücksspielanbieter wenden CDD beim Einzug von Gewinnen, Einsatz eines Stakes oder beidem bei Transaktionen ab 2.000 EUR an, auch bei linked transactions. | Gaming-Systeme müssen Gewinne, Einsätze und verknüpfte Transaktionen kundenbezogen aggregieren. | Gambling CDD · Transaction Monitoring | Gaming Account, Winnings/Stake Evidence, Linked Transactions, Customer Attribution. |
| Kundenbegriff für bestimmte Güter-/High-Value-Sektoren | Für bestimmte Verpflichtete nach Art. 3(3)(e), (f), (i) und High-Value-Goods-Händler nach Art. 3(3)(j) ist neben dem direkten Kunden auch der Lieferant von Waren als Kunde zu betrachten. | CDD muss in diesen Sektoren auch Lieferantenseite erfassen. | High-Value Goods · Supplier CDD | Supplier KYC, Goods Flow, Counterparty Mapping. |
| E-Money-Ausnahme | Aufseher können bei E-Money unter engen Low-Risk-Bedingungen teilweise oder vollständig von Art. 20(1)(a), (b), (c) befreien. | E-Money-Ausnahmen sind möglich, aber nur bei engen Produkt- und Monitoringbedingungen. | Product Risk · SDD/Exemption Governance | Product Assessment, Non-Reloadable Check, 150-EUR-Limit, Monitoring Evidence. |
| Gambling Entry Identification | Glücksspielanbieter können Art. 20(1)(a) erfüllen, indem sie Kunden beim Eintritt in Casino oder physische Glücksspielstätte identifizieren und verifizieren, wenn Systeme Transaktionen spezifischen Kunden zuordnen können. | Entry-based identification ist nur tragfähig bei verlässlicher Transaktionszuordnung. | Gambling CDD · Customer Attribution | Entry Verification, Customer Attribution System, Transaction Linkage Evidence. |
| AMLA-RTS | AMLA entwickelt bis 10.07.2026 RTS zu niedrigeren Schwellen, Occasional-Transaction-Werten sowie Kriterien zur Identifikation von occasional transactions, business relationships und linked transactions. | CDD-Trigger bleiben dynamisch und müssen RTS-ready umgesetzt werden. | Regulatory Change · RTS Readiness | RTS Monitoring, Trigger Update, System Change Log, Policy Update. |
Die praktische Umsetzung darf Art. 19 nicht auf einen 10.000-EUR-Schwellenwert reduzieren. Die Norm enthält mehrere niedrigere Schwellen und absolute CDD-Trigger. Verdacht auf ML/TF, Zweifel an Identitätsdaten oder Zweifel an der Vertretungsberechtigung lösen CDD unabhängig von Schwellenwert, Ausnahme oder Derogation aus.
Art. 19 wirkt auf Onboarding, Transaktionslogik, Customer Risk Assessment, Payment- und Crypto-Prozesse, Bargeldkontrollen, Glücksspielsysteme, High-Value-Goods-Lieferantenprüfung, E-Money-Produkte und Regulatory Change.
Art. 19 ist hoch prüfungsrelevant, weil er den Beginn der Kundensorgfaltspflichten steuert. Aufsicht und Revision werden erwarten, dass alle CDD-Auslöser technisch, prozessual und dokumentarisch nachvollziehbar abgebildet sind.
| Nachweisbereich | Typische Evidenz | Prüfungsfrage |
|---|---|---|
| CDD Trigger Matrix Evidence | Trigger-Matrix, Schwellenwerte, Sektorregeln, absolute Trigger, Systemregeln. | Sind alle Art.-19-Auslöser vollständig operationalisiert? |
| Business Relationship Evidence | Onboarding File, Beziehungstyp, Vertragsdaten, Wiederholungs-/Dauerelement, Startdatum. | Wird bei Begründung einer Geschäftsbeziehung CDD durchgeführt? |
| Occasional Transaction Evidence | Transaktionsdaten, 10.000-EUR-Schwelle, linked transactions, niedrigere RTS-Werte. | Werden gelegentliche Transaktionen korrekt erkannt und aggregiert? |
| Suspicion Trigger Evidence | Alert, Case File, Verdachtsrationale, CDD-Refresh, Eskalation. | Löst Verdacht unabhängig von Schwellenwerten CDD aus? |
| Identity Doubt Evidence | Datenqualitätsfindings, KYC-Refresh, Dokumentenprüfung, Stammdatenkorrektur. | Werden Zweifel an Identitätsdaten in CDD-Maßnahmen überführt? |
| Authorisation Evidence | Vertretungsnachweise, Vollmachten, Zeichnungsberechtigungen, Beneficial-Owner-/Acting-on-Behalf-Prüfung. | Wird geprüft, ob die handelnde Person Kunde oder berechtigt ist? |
| Payment / Crypto Evidence | TFR-Daten, 1.000-EUR-Schwellen, CASP-Transaktionsdaten, Wallet-/Kundenmapping. | Sind Transfer-of-Funds- und Crypto-Trigger korrekt eingebunden? |
| Cash / Gambling Evidence | Bargeldtransaktionen, 3.000-EUR-Schwelle, Glücksspielgewinne/-einsätze, 2.000-EUR-Schwelle, Customer Attribution. | Werden Cash- und Gambling-Sonderregeln eingehalten? |
| E-Money Exemption Evidence | Produktanalyse, 150-EUR-Speichergrenze, Nicht-Wiederaufladbarkeit, eingeschränktes Netzwerk, Monitoring. | Ist eine E-Money-Ausnahme korrekt begründet und überwacht? |
| RTS Readiness Evidence | Monitoring AMLA-RTS, Impact Assessment, Policy- und Systemupdate, Testing. | Ist das CDD-Trigger Framework auf AMLA-RTS vorbereitet? |
Die Umsetzung sollte als CDD Trigger & Threshold Framework erfolgen — mit vollständiger Trigger-Matrix, Schwellenwertlogik, linked-transaction-Erkennung, absoluten Triggern, Sektorregeln, E-Money-Ausnahmen, Systemkontrollen und RTS-Readiness.
Art. 19 eröffnet den CDD-Cluster. Die folgenden Artikel konkretisieren, welche CDD-Maßnahmen anzuwenden sind, was bei Nichterfüllung gilt und wie Identifizierung und Verifizierung erfolgen.
Art. 20 definiert die eigentlichen CDD-Maßnahmen, die durch Art. 19 ausgelöst werden.
Art. 21 regelt die Folgen, wenn erforderliche CDD-Maßnahmen nicht durchgeführt werden können.
Art. 22 konkretisiert Identifizierung und Verifizierung von Kunden und wirtschaftlich Berechtigten.
Die Vorschrift verbindet Geschäftsbeziehung, gelegentliche Transaktion, linked transactions, Transfer of Funds, Crypto, Cash, Gambling, E-Money, Verdacht, Datenzweifel und AMLA-RTS zu einem operativen CDD Trigger Framework.