Kundenidentität
Kunden und handelnde Personen müssen anhand geeigneter Dokumente, Quellen oder eID-Mittel verifiziert werden.
Die Norm verlangt nicht nur das Einsammeln von Kundendaten. Sie verlangt verlässliche Identifizierung, risikogerechte Verifizierung, Verständnis von Ownership & Control, besonderen Umgang mit Trusts und virtuellen IBANs sowie die Nutzung geeigneter Quellen, Dokumente, Register und elektronischer Identifizierungsmittel.
Kunden und handelnde Personen müssen anhand geeigneter Dokumente, Quellen oder eID-Mittel verifiziert werden.
UBO-Identität ist zu verifizieren; zentrale Register sind zusätzlich zu konsultieren.
Kredit- und Finanzinstitute müssen Nutzer virtueller IBANs sowie zugehörige Konten identifizieren und verifizieren.
eID-Mittel mit Sicherheitsniveau „substantial“ oder „high“ sowie qualifizierte Vertrauensdienste können genutzt werden.
Art. 22 folgt einer mehrstufigen Verifikationslogik: Identitätsdaten erheben, geeignete Quellen bestimmen, Dokumente oder eID nutzen, wirtschaftlich Berechtigte risikogerecht verifizieren, zentrale Register konsultieren, Sonderfälle wie Trusts und virtuelle IBANs abbilden und Schwierigkeiten im Identifikationsprozess nachvollziehbar dokumentieren.
Art. 22 enthält konkrete Anforderungen an Verifizierungsquellen, eID, UBO-Prüfung, Senior Managing Officials, virtuelle IBANs und Trust-Begünstigte. Für die Umsetzung sollte daraus ein konsistentes KYC-Datenmodell entstehen.
| Baustein nach Art. 22 AMLR | Regulatorischer Inhalt | Operative Bedeutung | TOM-/House-Bezug | Nachweisfokus |
|---|---|---|---|---|
| Kundenidentifizierung | Identifizierung und Verifizierung der Identität von Kunden als Konkretisierung von Art. 20(1)(a). | KYC-Prozesse benötigen belastbare Identitätsdaten und nachvollziehbare Verifikationsquellen. | CDD · Onboarding · KYC Data Model | Identitätsdaten, Dokumente, Prüfquelle, Verifikationszeitpunkt, Prüfergebnis. |
| Handelnde Personen | Identitätsinformationen sind auch für Personen einzuholen, die vorgeben, im Namen des Kunden zu handeln. | Vertreter, Bevollmächtigte und Zeichnungsberechtigte werden Teil der KYC-Prüfung. | Authorisation Controls · Representative KYC | Vertreterdaten, Vollmacht, Registerauszug, Identitätsverifikation. |
| Dokumente und unabhängige Quellen | Verifizierung kann durch Identitätsdokument, Pass oder gleichwertiges Dokument sowie zuverlässige und unabhängige Quellen erfolgen. | Verifizierungsquellen müssen qualitätsgesichert und dokumentiert sein. | Data Governance · Source Reliability | Source List, Dokumentenkopie, Quellenbewertung, Prüfprotokoll. |
| Elektronische Identifizierung | eID-Mittel mit Sicherheitsniveau „substantial“ oder „high“ nach Verordnung (EU) Nr. 910/2014 sowie qualifizierte Vertrauensdienste können genutzt werden. | Remote- und digitale KYC-Prozesse erhalten eine regulatorische Grundlage. | Digital KYC · eID · Remote Onboarding | eID-Level, Trust-Service-Nachweis, Authentifizierungsprotokoll. |
| Wirtschaftlich Berechtigte | UBO-Identität ist zu verifizieren; Umfang und konsultierte Informationen richten sich nach Risiko und Ownership-Struktur. | UBO-Verifikation muss risikobasiert, strukturbezogen und nachvollziehbar sein. | Beneficial Ownership & Transparency | UBO-Daten, Ownership Chart, Kontrollstruktur, Verifikationsquellen. |
| Zentrale Register | Zusätzlich zu anderen Verifikationsmitteln sind Informationen über wirtschaftlich Berechtigte durch Konsultation zentraler Register zu verifizieren. | Registerabgleich wird Pflichtbestandteil der UBO-Prüfung. | UBO Register · Evidence Governance | Registerauszug, Abrufdatum, Abweichungen, Klärungsmaßnahmen. |
| Senior Managing Officials | Wenn wirtschaftlich Berechtigte nicht festgestellt werden können, sind Senior Managing Officials zu identifizieren; bei Tipping-off-Risiko ist von bestimmter Verifizierung abzusehen und stattdessen sind die Schritte zu dokumentieren. | Die SMO-Logik ist Auffangmechanismus, aber keine Ersatz-UBO-Prüfung ohne Dokumentation. | UBO Fallback · Tipping-off Controls | SMO-Daten, UBO-Schritte, Schwierigkeiten, Tipping-off-Bewertung. |
| Dokumentation von Schwierigkeiten | Verpflichtete müssen Schritte und Schwierigkeiten dokumentieren, die zur Identifizierung eines Senior Managing Official geführt haben. | Unvollständige UBO-Ermittlung braucht ein belastbares Evidence File. | Evidence Management · Audit Trail | Investigation Log, Missing Information, Escalation, Begründung. |
| Virtuelle IBANs | Kredit- und Finanzinstitute müssen natürliche oder juristische Personen, die eine ausgegebene virtuelle IBAN nutzen, sowie das zugehörige Bank- oder Zahlungskonto identifizieren und verifizieren. | Virtual-IBAN-Produkte benötigen eigene Identitäts- und Konto-Mapping-Kontrollen. | Payments · Virtual IBAN Governance | Virtual-IBAN-User, Linked Account, Account Mapping, Verification Evidence. |
| Virtual-IBAN-Informationszugang | Ein Institut, das das Konto bedient, auf das eine fremde virtuelle IBAN weiterleitet, muss Identitätsinformationen vom ausgebenden Institut unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen, erhalten können. | Interinstitutsprozesse müssen schnelle Informationsbereitstellung sicherstellen. | Payments · Interbank Controls | Request Log, Response Time, 5-Working-Day Evidence, SLA. |
| Trust-Begünstigte nach Klasse | Bei Begünstigten von Trusts oder ähnlichen Rechtsgestaltungen, die nach Merkmalen oder Klasse bestimmt sind, sind ausreichende Informationen einzuholen, damit die Identität bei Auszahlung oder Ausübung von Rechten festgestellt werden kann. | Trust-KYC muss zukünftige Identifizierbarkeit vorbereiten. | Trusts · Legal Arrangements · UBO | Beneficiary Class Description, Payout Trigger, Rights Exercise Controls. |
| Discretionary Trusts | Bei discretionary trusts sind ausreichende Informationen zu objects of a power und default takers einzuholen, um die Identität bei Ermessensausübung oder Default-Fall bestimmen zu können. | Komplexe Trusts benötigen spezielle Beneficiary- und Control-Logik. | Trust Governance · Complex Structures | Trust Deed, Objects of Power, Default Takers, Trigger Logic. |
| Risikobasierter Umfang | Der Umfang der zu konsultierenden Informationen richtet sich nach den Risiken der gelegentlichen Transaktion oder Geschäftsbeziehung und des wirtschaftlich Berechtigten, einschließlich Ownership-Strukturrisiken. | Verifikationstiefe muss risikobasiert und strukturabhängig sein. | Risk-Based CDD · UBO Complexity | Risk Rating, Structure Complexity, Verification Depth, Rationale. |
Die AMLR erkennt elektronische Identifizierungsmittel und qualifizierte Vertrauensdienste nach der eIDAS-Verordnung ausdrücklich als Verifikationsmittel an. Gleichzeitig bleibt die UBO-Prüfung register- und risikobasiert: Verpflichtete müssen Informationen aus zentralen Registern konsultieren und bei komplexen Strukturen zusätzliche Informationen heranziehen.
Art. 22 wirkt auf KYC-Datenmodell, Identitätsprüfung, UBO-Verifikation, Digital Onboarding, Registerabgleich, Virtual-IBAN-Kontrollen, Trust-KYC und Nachweisfähigkeit.
Art. 22 ist prüfungsrelevant, weil Identitäts- und UBO-Daten nicht nur vorhanden, sondern aus geeigneten Quellen verifiziert und nachvollziehbar dokumentiert sein müssen.
| Nachweisbereich | Typische Evidenz | Prüfungsfrage |
|---|---|---|
| Customer Verification Evidence | Identitätsdokument, Pass, eID-Nachweis, unabhängige Quelle, Verifikationsprotokoll. | Ist die Kundenidentität belastbar verifiziert? |
| Representative Evidence | Vertreteridentität, Vollmacht, Zeichnungsberechtigung, Registerdaten, Prüfnotiz. | Ist die handelnde Person identifiziert, verifiziert und berechtigt? |
| UBO Verification Evidence | UBO-Daten, Ownership Chart, Kontrollanalyse, Registerauszug, zusätzliche Quellen. | Wurde der wirtschaftlich Berechtigte angemessen verifiziert? |
| Central Register Evidence | Abruf des zentralen Registers, Abrufdatum, Ergebnis, Abweichungen, Klärung. | Wurde das zentrale Register zusätzlich konsultiert? |
| SMO Fallback Evidence | Schritte zur UBO-Ermittlung, Schwierigkeiten, SMO-Identifikation, Tipping-off-Bewertung. | Ist der Rückgriff auf Senior Managing Officials sauber begründet? |
| eID Evidence | Assurance Level „substantial“ oder „high“, qualifizierter Vertrauensdienst, Authentifizierungslog. | Erfüllt die elektronische Identifizierung die AMLR-Anforderungen? |
| Virtual IBAN Evidence | Virtual-IBAN-Nutzer, zugehöriges Konto, Identitätsverifikation, Interinstitutsanfrage. | Sind virtuelle IBANs vollständig auf Nutzer und Konto zurückführbar? |
| Trust Evidence | Trust Deed, Beneficiary Classes, Objects of Power, Default Takers, Payout Trigger. | Kann die Identität von Begünstigten zum relevanten Zeitpunkt festgestellt werden? |
| Risk-Based Verification Evidence | Risikobewertung, Ownership-Komplexität, Verifikationstiefe, zusätzliche Quellen. | Ist die Tiefe der Verifikation dem Risiko angemessen? |
Die Umsetzung sollte als Identification & Verification Framework erfolgen — mit KYC-Datenmodell, Quellenkatalog, eID-Verfahren, UBO-Registerabgleich, Virtual-IBAN-Kontrollen, Trust-Logik und Evidence Repository.
Art. 22 konkretisiert Identifizierung und Verifizierung. Die folgenden Artikel regeln Zeitpunkt, Registerabweichungen und laufende Aktualisierung.
Art. 23 legt fest, wann die Verifizierung von Kunde, UBO und weiteren Personen abgeschlossen sein muss.
Art. 24 regelt den Umgang mit Abweichungen in zentralen Registern wirtschaftlich Berechtigter.
Art. 26 regelt die laufende Überwachung und Aktualisierung der Kundeninformationen.
Die Vorschrift verbindet Kundenidentität, UBO-Verifikation, zentrale Register, eID, Vertreterprüfung, virtuelle IBANs, Trust-Strukturen, Tipping-off-Sensibilität und Evidence Management zu einem belastbaren KYC-Verifikationsframework.