Transaktionsstopp
Wenn Art.-20-CDD nicht erfüllt werden kann, darf die Transaktion nicht durchgeführt werden.
Die Vorschrift verlangt klare Konsequenzen bei nicht erfüllbarer CDD: Transaktion unterlassen, Geschäftsbeziehung nicht begründen, bestehende Beziehung beenden und Verdachtsmeldung an die FIU prüfen. Gleichzeitig enthält Art. 21 besondere Schutz-, Rechtsberatungs- und Dokumentationsregeln.
Wenn Art.-20-CDD nicht erfüllt werden kann, darf die Transaktion nicht durchgeführt werden.
Eine Geschäftsbeziehung darf nicht begründet werden, wenn CDD nicht erfüllbar ist.
Bestehende Beziehungen sind zu beenden oder in besonderen Fällen alternativ einzufrieren.
Der Verpflichtete muss prüfen, ob eine Suspicious Transaction Report an die FIU nach Art. 69 abzugeben ist.
Art. 21 folgt einer klaren Eskalationskette: CDD-Unmöglichkeit feststellen, Durchführung oder Onboarding stoppen, bestehende Beziehung beenden oder in Sonderfällen alternative Schutzmaßnahmen anwenden, FIU-Meldung prüfen und sämtliche Entscheidungen mit Begründung dokumentieren.
Art. 21 enthält Konsequenzen, Ausnahmen und Dokumentationspflichten. Für die Umsetzung sollte daraus ein Stop-/Exit-/Freeze- und Reporting-Framework mit klaren Entscheidungspunkten entstehen.
| Baustein nach Art. 21 AMLR | Regulatorischer Inhalt | Operative Bedeutung | TOM-/House-Bezug | Nachweisfokus |
|---|---|---|---|---|
| CDD-Unfähigkeit | Art. 21 greift, wenn der Verpflichtete die CDD-Maßnahmen nach Art. 20(1) nicht erfüllen kann. | Es braucht klare Kriterien, wann CDD als nicht erfüllbar gilt. | CDD · KYC Completion · Controls | Missing CDD Items, Escalation Log, KYC Failure Reason. |
| Transaktion unterlassen | Der Verpflichtete hat von der Durchführung einer Transaktion abzusehen. | Systeme und Prozesse müssen einen Transaktionsstopp ermöglichen. | Transaction Controls · Monitoring | Stop Marker, Hold Evidence, Transaction Decision, Audit Trail. |
| Geschäftsbeziehung nicht begründen | Eine Geschäftsbeziehung darf nicht etabliert werden. | Onboarding darf ohne vollständige erforderliche CDD nicht abgeschlossen werden. | Onboarding · Customer Acceptance | Onboarding Rejection, Decision Rationale, Approval Evidence. |
| Geschäftsbeziehung beenden | Eine bestehende Geschäftsbeziehung ist zu beenden, wenn CDD nicht erfüllt werden kann. | Exit-Prozesse müssen Compliance, Legal, Operations, Kundenkommunikation und Produktlogik verbinden. | Exit Management · Governance | Termination Decision, Legal Review, Customer Notice, Closure Evidence. |
| FIU-Meldung prüfen | Der Verpflichtete muss eine Verdachtsmeldung an die FIU nach Art. 69 in Bezug auf den Kunden erwägen. | Nicht erfüllbare CDD ist ein Investigation- und Reporting-Trigger. | Monitoring, Detection & Reporting | STR Consideration, Case File, FIU Decision, Suspicion Rationale. |
| Erhalt von Geldern | Die Beendigung verbietet nicht den Erhalt von Geldern im Sinne von Art. 4 Nr. 25 PSD2, die dem Verpflichteten zustehen. | Exit bedeutet nicht automatisch, dass keine passiven Geldzuflüsse mehr rechtlich möglich sind. | Payments · Legal Operations | Funds Receipt Assessment, PSD2 Mapping, Transaction Classification. |
| Schutz von Kundenvermögen | Wenn eine Pflicht zum Schutz von Kundenvermögen besteht, bedeutet Beendigung nicht, dass Kundenvermögen veräußert werden muss. | Asset Protection und AMLR-Exit müssen koordiniert werden. | Asset Safeguarding · Legal Governance | Asset Inventory, Safeguarding Duty, Legal Assessment, Hold Measures. |
| Lebensversicherung | Bei Lebensversicherungsverträgen ist, soweit erforderlich, als Alternative zur Beendigung auf Transaktionen und Auszahlungen an Begünstigte zu verzichten, bis CDD erfüllt ist. | Versicherungsprozesse benötigen Freeze-/Payout-Hold-Logik. | Insurance CDD · Payout Controls | Policy Hold, Beneficiary Payout Block, CDD Completion Trigger. |
| Rechtsberatungs-/Berufsprivileg | Die Art.-21(1)-Konsequenzen gelten nicht für Notare, Rechtsanwälte, andere unabhängige Rechtsberufe, Wirtschaftsprüfer, externe Buchprüfer und Steuerberater, soweit sie Rechtspositionen klären oder Mandanten in Gerichtsverfahren verteidigen oder vertreten, einschließlich Beratung zur Einleitung oder Vermeidung solcher Verfahren. | Legal-Privilege- und Professional-Secrecy-Konstellationen brauchen gesonderte Abgrenzung. | Legal Privilege · Professional Services | Mandate Classification, Privilege Assessment, Scope Rationale. |
| Missbrauchsausnahme | Die Privilegierung gilt nicht, wenn die Berufsgruppen an ML/TF oder Vortaten teilnehmen, Rechtsberatung zu deren Zwecken leisten oder wissen, dass der Mandant Rechtsberatung zu diesen Zwecken sucht; Wissen oder Zweck kann aus objektiven Umständen abgeleitet werden. | Berufsprivileg schützt nicht missbräuchliche Beratung. | Professional Services Risk · Reporting | Objective Circumstances, Escalation, Legal Review, STR Consideration. |
| Recordkeeping | Verpflichtete müssen Handlungen zur Erfüllung der CDD-Anforderungen, Entscheidungen, Unterlagen, Begründungen sowie Verweigerung, Beendigung oder Alternativmaßnahmen dokumentieren. | No-CDD-Entscheidungen müssen aufsichtsfähig nachvollziehbar sein. | Daten- & Nachweis-Governance | Decision File, Supporting Documents, Justification, Audit Trail. |
| De-Risking Guidelines | AMLA und EBA sollen bis 10.07.2027 gemeinsame Guidelines für Kredit- und Finanzinstitute zu AML/CFT-Compliance bei Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie 2014/92/EU veröffentlichen, einschließlich besonders von De-Risking betroffener Beziehungen. | No-CDD- und Exit-Entscheidungen müssen De-Risking-Risiken und Zugangspflichten berücksichtigen. | De-Risking Governance · Regulatory Change | Guideline Monitoring, Impact Assessment, Customer Access Rationale. |
Wenn CDD nach Art. 20(1) nicht erfüllt werden kann, muss der Verpflichtete handeln. Die Norm verlangt jedoch zugleich differenzierte Lösungen für Kundenvermögen, Lebensversicherungen, passive Geldzuflüsse und bestimmte Berufsgeheimniskonstellationen. Dadurch entsteht ein kontrolliertes Entscheidungsmodell: stoppen, ablehnen, beenden, einfrieren, Verdachtsmeldung prüfen und dokumentieren.
Art. 21 wirkt auf Customer Acceptance, CDD Completion, Transaction Holds, Exit Management, FIU-Reporting, Legal Privilege, Asset Safeguarding, Recordkeeping und De-Risking Governance.
Art. 21 ist prüfungsrelevant, weil Aufsicht und Revision sehen wollen, ob ein Verpflichteter CDD-Ausfälle erkennt, korrekt stoppt oder beendet, Verdachtsmeldungen prüft, Sonderkonstellationen sauber behandelt und jede Entscheidung belastbar dokumentiert.
| Nachweisbereich | Typische Evidenz | Prüfungsfrage |
|---|---|---|
| CDD Failure Evidence | Fehlende Identitäts-, UBO-, Zweck-, Sanktions-, PEP-, Vertreter- oder Monitoringinformationen. | Ist nachvollziehbar, warum Art.-20(1)-CDD nicht erfüllt werden konnte? |
| Transaction Stop Evidence | Transaktionshold, Systemblockade, Entscheidungsnotiz, Kontrollfreigabe. | Wurde die Transaktion bei CDD-Unfähigkeit unterlassen? |
| Onboarding Refusal Evidence | Abgelehnte Konto-/Produkt-/Mandats-/Beziehungsanlage, Begründung, Freigabe. | Wurde keine Geschäftsbeziehung ohne CDD begründet? |
| Termination Evidence | Exit Decision, Legal Review, Kundenkommunikation, Abwicklungsplan, Abschlussnachweis. | Wurde eine bestehende Geschäftsbeziehung beendet, wenn CDD nicht erfüllbar war? |
| FIU Consideration Evidence | Case File, Suspicion Assessment, STR-Entscheidung, Art.-69-Bezug, Begründung bei Nichtmeldung. | Wurde eine Verdachtsmeldung an die FIU geprüft? |
| Alternative Measures Evidence | Life-Insurance-Freeze, Payout Hold, Asset Safeguarding, passive funds receipt assessment. | Wurden Sonderkonstellationen korrekt behandelt? |
| Professional Privilege Evidence | Mandatsklassifikation, Rechtspositionsklärung, Gerichtsverfahrensbezug, Missbrauchsprüfung. | Ist eine Ausnahme für Rechts- oder Beratungsberufe sauber abgegrenzt? |
| Recordkeeping Evidence | Entscheidungen, Unterlagen, Begründungen, Dokumente, Daten, Aktualisierung bei Art.-26-Review. | Sind alle Art.-21-Entscheidungen und Unterlagen vollständig aufbewahrt? |
| De-Risking Evidence | Risikobasierte Begründung, Alternativenprüfung, Kundengruppe, Zahlungskontenrichtlinie-Bezug, Guidelines Monitoring. | Wird Art. 21 nicht als undifferenzierte De-Risking-Automatik verwendet? |
Die Umsetzung sollte als No-CDD / Stop / Exit / Freeze Framework erfolgen — mit klaren Kriterien für CDD-Unmöglichkeit, Transaktionsstopps, Onboarding-Ablehnung, Exit, FIU-Prüfung, Sonderkonstellationen und Recordkeeping.
Art. 21 regelt die Konsequenzen unvollständiger CDD. Die folgenden Artikel konkretisieren Identifizierung, Verifizierung und laufende Aktualisierung.
Art. 22 konkretisiert Identifizierung und Verifizierung von Kunden und wirtschaftlich Berechtigten.
Art. 23 legt fest, wann die Verifizierung von Kunde und wirtschaftlich Berechtigtem erfolgen muss.
Art. 26 regelt die laufende Überwachung und Aktualisierung der Kundeninformationen.
Die Vorschrift verbindet CDD-Unfähigkeit, Transaktionsstopp, Onboarding-Ablehnung, Beziehungsbeendigung, FIU-Prüfung, Sonderkonstellationen, Berufsprivilegien, Recordkeeping und De-Risking-Sensibilität zu einem kontrollierten Exit-Framework.