Frühere Funktion zählt
Das Risiko aus der ehemaligen prominenten öffentlichen Funktion bleibt relevant.
Die Vorschrift stellt klar: Das Risiko endet nicht automatisch mit dem Ausscheiden aus der prominenten öffentlichen Funktion. Verpflichtete müssen fortbestehende Risiken bewerten und mindestens 12 Monate lang risikobasierte EDD-Maßnahmen anwenden.
Das Risiko aus der ehemaligen prominenten öffentlichen Funktion bleibt relevant.
Das continuing risk ist in der Risikobewertung nach Art. 20 zu berücksichtigen.
Maßnahmen gelten mindestens 12 Monate nach Ende der Funktion.
Eine oder mehrere EDD-Maßnahmen aus Art. 34(4) sind anzuwenden.
Art. 45 folgt einer Lifecycle-Risk-Logik: Ende der Funktion feststellen, fortbestehendes Risiko aus der früheren Funktion bewerten, EDD-Maßnahmen aus Art. 34(4) anwenden, mindestens 12 Monate kontrollieren und erst nach dokumentierter Risikobewertung aus der Ex-PEP-Logik entlassen.
Art. 45 muss in ein Ex-PEP-Lifecycle-Modell übersetzt werden: Funktionsende, 12-Monats-Mindestfrist, fortbestehendes Risiko, Art.-34(4)-Maßnahmen, gelegentliche Transaktionen, neue Beziehungen und saubere Exit-Entscheidung.
| Baustein nach Art. 45 AMLR | Regulatorischer Inhalt | Operative Bedeutung | TOM-/House-Bezug | Nachweisfokus |
|---|---|---|---|---|
| Ende der prominenten öffentlichen Funktion | Art. 45 greift, wenn eine politisch exponierte Person nicht mehr mit einer prominenten öffentlichen Funktion durch Union, Mitgliedstaat, Drittstaat oder internationale Organisation betraut ist. | PEP-Datenmodell muss das Ende der Funktion und den Ursprung der Funktion erfassen. | PEP Lifecycle · Reference Data | Function End Date, Function Source, PEP Status History. |
| Fortbestehendes Risiko | Verpflichtete müssen das continuing risk berücksichtigen, das aus der früheren Funktion resultiert. | Ex-PEP-Status ist nicht automatisch Low Risk. | Customer Risk Assessment · PEP Risk | Continuing Risk Assessment, Risk Rationale, Residual Risk. |
| Einbindung in Art. 20-Risikobewertung | Das fortbestehende Risiko ist in der ML/TF-Risikobewertung nach Art. 20 zu berücksichtigen. | Ex-PEP-Risiko muss im Customer Risk Rating und CDD-File sichtbar sein. | CDD · Risk Rating | Risk Rating Update, Art.-20 Assessment, CDD File. |
| Art.-34(4)-Maßnahmen | Eine oder mehrere Maßnahmen aus Art. 34(4) sind anzuwenden, um Risiken der ehemaligen PEP zu mindern. | Ex-PEP-Risiko wird über konkrete EDD-Maßnahmen gesteuert. | Enhanced Due Diligence · Control Calibration | EDD Measure Selection, SoF / SoW Review, Monitoring Plan. |
| Mindestens 12 Monate | Maßnahmen gelten mindestens 12 Monate nach dem Zeitpunkt, an dem die Person nicht mehr mit der Funktion betraut war. | Systeme benötigen eine Mindestfrist und dürfen Ex-PEP-Maßnahmen nicht früher beenden. | Lifecycle Controls · SLA | 12-Month Timer, Review Date, Control Duration Evidence. |
| Bis Risiko nicht mehr besteht | Maßnahmen enden erst, wenn die Risiken nicht mehr bestehen, auch wenn 12 Monate abgelaufen sind. | 12 Monate sind Mindestdauer, nicht automatische Freigabe. | Risk Exit Governance | Exit Assessment, Continuing Risk Decision, Approval. |
| Gelegentliche Transaktionen | Die Pflicht gilt entsprechend, wenn Verpflichtete eine gelegentliche Transaktion mit einer Person durchführen, die in der Vergangenheit eine prominente öffentliche Funktion innehatte. | Ex-PEP-Prüfung muss auch bei Occasional Transactions greifen. | Transaction Gate · PEP Screening | Transaction Screening, Ex-PEP Hit, EDD Decision. |
| Neue Geschäftsbeziehungen | Die Pflicht gilt entsprechend beim Eingehen einer Geschäftsbeziehung mit einer ehemaligen PEP. | Ex-PEP-Onboarding braucht eigenständige Risikologik. | Customer Acceptance · Onboarding | Onboarding Review, Ex-PEP Risk Memo, Approval Evidence. |
| Verbindung zu Art. 42 | AMLA-Guidelines nach Art. 42 sollen unterstützen, wie Risiken zu bewerten sind, wenn die Person nicht mehr mit einer prominenten öffentlichen Funktion betraut ist. | Ex-PEP-Risk Scoring muss AMLA-Guideline-ready sein. | AMLA Readiness · PEP Risk Scoring | Guideline Monitoring, Risk Methodology, Policy Update. |
| Verbindung zu Art. 46 | Nach Art. 46 gelten Art.-45-Maßnahmen auch für Familienmitglieder und enge bekannte Vertraute von PEPs. | Ex-PEP-Logik muss auf relevante Umfeldpersonen erweitert werden. | Family & Close Associate Controls | Relationship Mapping, Applied Measures, Risk Review. |
Das Ende einer prominenten öffentlichen Funktion beseitigt mögliche Einfluss-, Korruptions- oder Geldwäscherisiken nicht automatisch. Informeller Einfluss, Netzwerke, nachwirkende Entscheidungsbefugnisse, frühere Vermögenszuflüsse oder laufende Verbindungen können weiterhin relevant sein. Art. 45 verlangt deshalb eine dokumentierte Risikobewertung und mindestens 12 Monate wirksame EDD-Maßnahmen.
Art. 45 wirkt auf PEP Lifecycle Management, Customer Risk Rating, Ex-PEP-Review, EDD-Maßnahmen, Ongoing Monitoring, Occasional Transaction Controls, Familien-/Close-Associate-Logik und Evidence Governance.
Art. 45 ist prüfungsrelevant, weil Verpflichtete nachweisen müssen, dass Ex-PEP-Risiken nicht automatisch beendet, sondern bewertet, mindestens 12 Monate kontrolliert und erst nach belastbarer Exit-Entscheidung reduziert werden.
| Nachweisbereich | Typische Evidenz | Prüfungsfrage |
|---|---|---|
| Function End Evidence | Ende der öffentlichen Funktion, Datenquelle, Funktionshistorie, PEP-Status-Änderung. | Ist der Beginn der Ex-PEP-Phase korrekt dokumentiert? |
| Continuing Risk Evidence | Risikobewertung, frühere Funktion, Land, Einfluss, Netzwerk, Beziehungskontext. | Wurde das fortbestehende Risiko aus der früheren Funktion bewertet? |
| 12-Month Evidence | Startdatum, Mindestfrist, Review-Datum, Systemtimer, Kontrollstatus. | Wurden Maßnahmen mindestens 12 Monate angewandt? |
| EDD Measure Evidence | Art.-34(4)-Maßnahmen, SoF-/SoW-Prüfung, Senior Approval, Enhanced Monitoring. | Wurden geeignete EDD-Maßnahmen zur Risikominderung angewandt? |
| Occasional Transaction Evidence | Transaktionsprüfung, Ex-PEP-Hit, EDD-Entscheidung, Freigabe. | Greift Art. 45 auch bei gelegentlichen Transaktionen? |
| New Relationship Evidence | Onboarding-Prüfung, Ex-PEP-Status, Risk Memo, Approval, EDD-File. | Wurde eine neue Beziehung mit ehemaliger PEP korrekt behandelt? |
| Exit Assessment Evidence | Bewertung nach 12 Monaten oder später, Continuing Risk Decision, Begründung, Freigabe. | Wurde die Beendigung der Ex-PEP-Maßnahmen belastbar begründet? |
| Family / Associate Evidence | Art.-46-Mapping, Familien- oder Close-Associate-Bezug, fortbestehende Risiken. | Wurden Umfeldpersonen in die Ex-PEP-Logik einbezogen? |
| Guideline Readiness Evidence | AMLA-Guideline-Monitoring, Methodikupdate, Policy-Update, Risk-Scoring-Update. | Ist das Framework auf AMLA-Guidance nach Art. 42 vorbereitet? |
| QA Evidence | Stichproben, Timer-Test, Exit-Decision-Test, EDD-Test, Monitoring-Test, Findings. | Funktioniert das Art.-45-Framework wirksam? |
Die Umsetzung sollte als Former PEP Lifecycle & Continuing Risk Framework erfolgen — mit Funktionsendedatum, Ex-PEP-Risk-Assessment, 12-Monats-Mindestfrist, Art.-34(4)-Maßnahmen, Transaction Gates, Onboarding-Logik, Umfeldpersonen-Mapping und dokumentierter Exit-Entscheidung.
Art. 45 regelt ehemalige PEPs. Der nächste Artikel erstreckt die PEP-Maßnahmen auf Familienmitglieder und enge bekannte Vertraute; Art. 47 führt anschließend in sektorspezifische Insurance-CDD über.
Art. 46 erstreckt die Maßnahmen aus Art. 42, 44 und 45 auf Familienmitglieder und enge bekannte Vertraute.
Art. 47 regelt CDD gegenüber Begünstigten von Lebensversicherungen und investmentbezogenen Versicherungspolicen.
Art. 42 enthält die Grundmaßnahmen für PEPs und verweist auf AMLA-Guidelines zur Ex-PEP-Risikobewertung.
Die Vorschrift verbindet Funktionsende, fortbestehendes Risiko, Art.-20-Risikobewertung, Art.-34(4)-EDD-Maßnahmen, 12-Monats-Mindestfrist, gelegentliche Transaktionen, neue Geschäftsbeziehungen und Art.-46-Umfeldpersonen zu einem integrierten Former PEP Continuing Risk Framework.