Zum Hauptinhalt springen
AMLR Article Explorer · Art. 45 AMLR · Former Politically Exposed Persons

Art. 45 AMLR – Measures for persons who cease to be politically exposed persons

Die Ex-PEP-Norm der AMLR für fortbestehende Risiken nach Ende einer prominenten öffentlichen Funktion, mindestens 12 Monate Risikobetrachtung und risikobasierte EDD-Maßnahmen.
Art. 45 der Verordnung (EU) 2024/1624 regelt den Umgang mit Personen, die nicht mehr mit einer prominenten öffentlichen Funktion betraut sind.

Verpflichtete müssen das fortbestehende Risiko berücksichtigen, das sich aus der früheren Funktion der Person ergeben kann. Dieses Risiko ist in der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisikobewertung nach Art. 20 zu berücksichtigen.

Zur Risikominderung sind eine oder mehrere Maßnahmen aus Art. 34(4) anzuwenden, bis die fortbestehenden Risiken nicht mehr bestehen — mindestens jedoch für 12 Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem die Person nicht mehr mit der prominenten öffentlichen Funktion betraut war.
Executive Overview

Art. 45 verhindert eine automatische Entwarnung nach Ende der PEP-Funktion.

Die Vorschrift stellt klar: Das Risiko endet nicht automatisch mit dem Ausscheiden aus der prominenten öffentlichen Funktion. Verpflichtete müssen fortbestehende Risiken bewerten und mindestens 12 Monate lang risikobasierte EDD-Maßnahmen anwenden.

Former Function

Frühere Funktion zählt

Das Risiko aus der ehemaligen prominenten öffentlichen Funktion bleibt relevant.

Risk Assessment

Fortbestehendes Risiko

Das continuing risk ist in der Risikobewertung nach Art. 20 zu berücksichtigen.

12 Months

Mindestdauer

Maßnahmen gelten mindestens 12 Monate nach Ende der Funktion.

EDD Toolbox

Art. 34(4)

Eine oder mehrere EDD-Maßnahmen aus Art. 34(4) sind anzuwenden.

Former PEP Lifecycle Architecture

Die regulatorische Logik von Art. 45 AMLR.

Art. 45 folgt einer Lifecycle-Risk-Logik: Ende der Funktion feststellen, fortbestehendes Risiko aus der früheren Funktion bewerten, EDD-Maßnahmen aus Art. 34(4) anwenden, mindestens 12 Monate kontrollieren und erst nach dokumentierter Risikobewertung aus der Ex-PEP-Logik entlassen.

1. Function End DateDatum des Ausscheidens aus prominenter öffentlicher Funktion erfassen.
2. Continuing RiskFortbestehendes Risiko aus früherer Funktion bewerten.
3. Apply EDDEine oder mehrere Art.-34(4)-Maßnahmen anwenden.
4. Minimum PeriodMaßnahmen mindestens 12 Monate aufrechterhalten.
5. Risk ExitBeendigung der Maßnahmen nur nach dokumentierter Risikobewertung.
Requirements Map

Die Mindestlogik eines Art.-45-konformen Ex-PEP-Frameworks.

Art. 45 muss in ein Ex-PEP-Lifecycle-Modell übersetzt werden: Funktionsende, 12-Monats-Mindestfrist, fortbestehendes Risiko, Art.-34(4)-Maßnahmen, gelegentliche Transaktionen, neue Beziehungen und saubere Exit-Entscheidung.

Baustein nach Art. 45 AMLR Regulatorischer Inhalt Operative Bedeutung TOM-/House-Bezug Nachweisfokus
Ende der prominenten öffentlichen Funktion Art. 45 greift, wenn eine politisch exponierte Person nicht mehr mit einer prominenten öffentlichen Funktion durch Union, Mitgliedstaat, Drittstaat oder internationale Organisation betraut ist. PEP-Datenmodell muss das Ende der Funktion und den Ursprung der Funktion erfassen. PEP Lifecycle · Reference Data Function End Date, Function Source, PEP Status History.
Fortbestehendes Risiko Verpflichtete müssen das continuing risk berücksichtigen, das aus der früheren Funktion resultiert. Ex-PEP-Status ist nicht automatisch Low Risk. Customer Risk Assessment · PEP Risk Continuing Risk Assessment, Risk Rationale, Residual Risk.
Einbindung in Art. 20-Risikobewertung Das fortbestehende Risiko ist in der ML/TF-Risikobewertung nach Art. 20 zu berücksichtigen. Ex-PEP-Risiko muss im Customer Risk Rating und CDD-File sichtbar sein. CDD · Risk Rating Risk Rating Update, Art.-20 Assessment, CDD File.
Art.-34(4)-Maßnahmen Eine oder mehrere Maßnahmen aus Art. 34(4) sind anzuwenden, um Risiken der ehemaligen PEP zu mindern. Ex-PEP-Risiko wird über konkrete EDD-Maßnahmen gesteuert. Enhanced Due Diligence · Control Calibration EDD Measure Selection, SoF / SoW Review, Monitoring Plan.
Mindestens 12 Monate Maßnahmen gelten mindestens 12 Monate nach dem Zeitpunkt, an dem die Person nicht mehr mit der Funktion betraut war. Systeme benötigen eine Mindestfrist und dürfen Ex-PEP-Maßnahmen nicht früher beenden. Lifecycle Controls · SLA 12-Month Timer, Review Date, Control Duration Evidence.
Bis Risiko nicht mehr besteht Maßnahmen enden erst, wenn die Risiken nicht mehr bestehen, auch wenn 12 Monate abgelaufen sind. 12 Monate sind Mindestdauer, nicht automatische Freigabe. Risk Exit Governance Exit Assessment, Continuing Risk Decision, Approval.
Gelegentliche Transaktionen Die Pflicht gilt entsprechend, wenn Verpflichtete eine gelegentliche Transaktion mit einer Person durchführen, die in der Vergangenheit eine prominente öffentliche Funktion innehatte. Ex-PEP-Prüfung muss auch bei Occasional Transactions greifen. Transaction Gate · PEP Screening Transaction Screening, Ex-PEP Hit, EDD Decision.
Neue Geschäftsbeziehungen Die Pflicht gilt entsprechend beim Eingehen einer Geschäftsbeziehung mit einer ehemaligen PEP. Ex-PEP-Onboarding braucht eigenständige Risikologik. Customer Acceptance · Onboarding Onboarding Review, Ex-PEP Risk Memo, Approval Evidence.
Verbindung zu Art. 42 AMLA-Guidelines nach Art. 42 sollen unterstützen, wie Risiken zu bewerten sind, wenn die Person nicht mehr mit einer prominenten öffentlichen Funktion betraut ist. Ex-PEP-Risk Scoring muss AMLA-Guideline-ready sein. AMLA Readiness · PEP Risk Scoring Guideline Monitoring, Risk Methodology, Policy Update.
Verbindung zu Art. 46 Nach Art. 46 gelten Art.-45-Maßnahmen auch für Familienmitglieder und enge bekannte Vertraute von PEPs. Ex-PEP-Logik muss auf relevante Umfeldpersonen erweitert werden. Family & Close Associate Controls Relationship Mapping, Applied Measures, Risk Review.
Continuing Risk Layer

Art. 45 macht die frühere Funktion zu einem fortbestehenden Risikofaktor.

Das Ende einer prominenten öffentlichen Funktion beseitigt mögliche Einfluss-, Korruptions- oder Geldwäscherisiken nicht automatisch. Informeller Einfluss, Netzwerke, nachwirkende Entscheidungsbefugnisse, frühere Vermögenszuflüsse oder laufende Verbindungen können weiterhin relevant sein. Art. 45 verlangt deshalb eine dokumentierte Risikobewertung und mindestens 12 Monate wirksame EDD-Maßnahmen.

  • Keine automatische Herabstufung: Ende der Funktion ist nicht gleich Ende des Risikos.
  • Mindestens 12 Monate: Ex-PEP-Maßnahmen dürfen nicht vor Ablauf der Mindestfrist beendet werden.
  • Risikobasiert länger: Bei fortbestehendem Risiko laufen Maßnahmen über 12 Monate hinaus.
  • EDD-Auswahl: Art. 34(4) stellt die Maßnahmen-Toolbox bereit.
  • Exit nur mit Begründung: Entfernung aus Ex-PEP-Kontrollen benötigt dokumentierte Risikobegründung.
TOM Mapping

Welche TOM-Ebenen Art. 45 AMLR beeinflusst.

Art. 45 wirkt auf PEP Lifecycle Management, Customer Risk Rating, Ex-PEP-Review, EDD-Maßnahmen, Ongoing Monitoring, Occasional Transaction Controls, Familien-/Close-Associate-Logik und Evidence Governance.

PEP Lifecycle Management

  • Function End Date
  • Ex-PEP Status
  • 12-Month Minimum Period
  • Risk Decay Logic
  • Status Change Governance

Customer Risk Assessment

  • Continuing Risk
  • Former Function Risk
  • Country / Function Context
  • Residual Influence
  • Risk Rating Update

Enhanced Due Diligence

  • Art. 34(4) Measures
  • Source of Wealth
  • Source of Funds
  • Senior Approval
  • Enhanced Monitoring

Transaction & Onboarding Gates

  • Occasional Transactions
  • New Relationship Gate
  • Ex-PEP Screening
  • EDD Trigger
  • Approval Workflow

Family & Close Associates

  • Art. 46 Extension
  • Relationship Mapping
  • Close Associate Review
  • Family Risk Link
  • Ex-PEP Network Risk

Wirksamkeit nachweisen

  • Timer Testing
  • Exit Decision QA
  • EDD Testing
  • Monitoring QA
  • Remediation
Controls & Evidence

Welche Nachweise Art. 45 AMLR erzeugt.

Art. 45 ist prüfungsrelevant, weil Verpflichtete nachweisen müssen, dass Ex-PEP-Risiken nicht automatisch beendet, sondern bewertet, mindestens 12 Monate kontrolliert und erst nach belastbarer Exit-Entscheidung reduziert werden.

Nachweisbereich Typische Evidenz Prüfungsfrage
Function End Evidence Ende der öffentlichen Funktion, Datenquelle, Funktionshistorie, PEP-Status-Änderung. Ist der Beginn der Ex-PEP-Phase korrekt dokumentiert?
Continuing Risk Evidence Risikobewertung, frühere Funktion, Land, Einfluss, Netzwerk, Beziehungskontext. Wurde das fortbestehende Risiko aus der früheren Funktion bewertet?
12-Month Evidence Startdatum, Mindestfrist, Review-Datum, Systemtimer, Kontrollstatus. Wurden Maßnahmen mindestens 12 Monate angewandt?
EDD Measure Evidence Art.-34(4)-Maßnahmen, SoF-/SoW-Prüfung, Senior Approval, Enhanced Monitoring. Wurden geeignete EDD-Maßnahmen zur Risikominderung angewandt?
Occasional Transaction Evidence Transaktionsprüfung, Ex-PEP-Hit, EDD-Entscheidung, Freigabe. Greift Art. 45 auch bei gelegentlichen Transaktionen?
New Relationship Evidence Onboarding-Prüfung, Ex-PEP-Status, Risk Memo, Approval, EDD-File. Wurde eine neue Beziehung mit ehemaliger PEP korrekt behandelt?
Exit Assessment Evidence Bewertung nach 12 Monaten oder später, Continuing Risk Decision, Begründung, Freigabe. Wurde die Beendigung der Ex-PEP-Maßnahmen belastbar begründet?
Family / Associate Evidence Art.-46-Mapping, Familien- oder Close-Associate-Bezug, fortbestehende Risiken. Wurden Umfeldpersonen in die Ex-PEP-Logik einbezogen?
Guideline Readiness Evidence AMLA-Guideline-Monitoring, Methodikupdate, Policy-Update, Risk-Scoring-Update. Ist das Framework auf AMLA-Guidance nach Art. 42 vorbereitet?
QA Evidence Stichproben, Timer-Test, Exit-Decision-Test, EDD-Test, Monitoring-Test, Findings. Funktioniert das Art.-45-Framework wirksam?
Implementation Blueprint

Wie Art. 45 AMLR praktisch umgesetzt wird.

Die Umsetzung sollte als Former PEP Lifecycle & Continuing Risk Framework erfolgen — mit Funktionsendedatum, Ex-PEP-Risk-Assessment, 12-Monats-Mindestfrist, Art.-34(4)-Maßnahmen, Transaction Gates, Onboarding-Logik, Umfeldpersonen-Mapping und dokumentierter Exit-Entscheidung.

1. Funktionsendedatum erfassenDas Ende der prominenten öffentlichen Funktion als strukturiertes Datenfeld mit Quelle und Historie dokumentieren.
2. Ex-PEP-Status automatisch setzenNach Ende der Funktion nicht löschen, sondern in einen kontrollierten Ex-PEP-Lifecycle mit Mindestfrist überführen.
3. Continuing Risk bewertenFrühere Funktion, Einfluss, Jurisdiktion, Netzwerke, Produkte, Transaktionen und Kundenbeziehung risikobasiert bewerten.
4. Art.-34(4)-Maßnahmen auswählenEine oder mehrere EDD-Maßnahmen wie zusätzliche Informationen, SoF/SoW, Senior Approval oder Enhanced Monitoring risikoproportional anwenden.
5. 12-Monats-Mindestfrist technisch steuernTimer, Review-Datum, Sperrlogik und Kontrollstatus so einrichten, dass Maßnahmen nicht vor Ablauf der Mindestfrist enden.
6. Occasional Transactions und Onboarding einbeziehenGelegentliche Transaktionen und neue Geschäftsbeziehungen mit ehemaligen PEPs als Art.-45-Trigger konfigurieren.
7. Familienmitglieder und Close Associates mappenArt.-46-Erstreckung auf Umfeldpersonen in Relationship Mapping, Screening und Risk Rating integrieren.
8. Exit-Entscheidung dokumentierenNach mindestens 12 Monaten nur bei nicht mehr bestehendem Risiko aus Ex-PEP-Maßnahmen entlassen — mit Begründung und Freigabe.
9. QA und Testing etablierenFunktionsendedaten, 12-Monats-Frist, EDD-Anwendung, Monitoring und Exit-Entscheidungen regelmäßig testen.
Next Deep Dives

Nächste logische Artikel-Vertiefungen.

Art. 45 regelt ehemalige PEPs. Der nächste Artikel erstreckt die PEP-Maßnahmen auf Familienmitglieder und enge bekannte Vertraute; Art. 47 führt anschließend in sektorspezifische Insurance-CDD über.

Family & Associates

Art. 46 – Family Members and Close Associates

Art. 46 erstreckt die Maßnahmen aus Art. 42, 44 und 45 auf Familienmitglieder und enge bekannte Vertraute.

Insurance CDD

Art. 47 – Life & Investment-related Insurance

Art. 47 regelt CDD gegenüber Begünstigten von Lebensversicherungen und investmentbezogenen Versicherungspolicen.

PEP Measures

Art. 42 – Politically Exposed Persons

Art. 42 enthält die Grundmaßnahmen für PEPs und verweist auf AMLA-Guidelines zur Ex-PEP-Risikobewertung.

Quellenbasis dieser Seite:

Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024, insbesondere Art. 45 „Measures for persons who cease to be politically exposed persons“. Art. 45 verlangt, dass Verpflichtete bei Personen, die nicht mehr mit einer prominenten öffentlichen Funktion durch die Union, einen Mitgliedstaat, einen Drittstaat oder eine internationale Organisation betraut sind, das fortbestehende Risiko aus der früheren Funktion in der Risikobewertung nach Art. 20 berücksichtigen und eine oder mehrere Maßnahmen nach Art. 34(4) anwenden, bis das Risiko nicht mehr besteht, mindestens jedoch 12 Monate nach Ende der Funktion. Die Pflicht gilt entsprechend bei gelegentlichen Transaktionen oder beim Eingehen einer Geschäftsbeziehung mit einer ehemaligen PEP. Quelle: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2024/1624.

Berücksichtigter Kontext: Art. 20 AMLR zu Customer Due Diligence Measures und Risikobewertung; Art. 34(4) AMLR zu Enhanced-Due-Diligence-Maßnahmen; Art. 42 AMLR zu spezifischen PEP-Maßnahmen und AMLA-Guidelines zur Bewertung von PEP-, Familien- und Close-Associate-Risiken einschließlich Ex-PEP-Risiken; Art. 43 AMLR zu prominenten öffentlichen Funktionen; Art. 46 AMLR zur Erstreckung der PEP-Maßnahmen auf Familienmitglieder und enge bekannte Vertraute. Quelle: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2024/1624.

Diese Seite stellt eine fachliche Analyse-, Mapping- und Transformationsdarstellung dar. Sie ersetzt keinen amtlichen Rechtstext, keine Rechtsberatung und keine verbindliche Aufsichtsauslegung.
Nach oben