Zweck verstehen
Der Verpflichtete muss Zweck und beabsichtigte Art der Beziehung oder Transaktion verstehen.
Die Vorschrift verlangt, dass Verpflichtete nicht nur wissen, wer der Kunde ist, sondern auch verstehen, warum die Geschäftsbeziehung oder gelegentliche Transaktion erfolgt, welchen wirtschaftlichen Zweck sie verfolgt, welche Aktivität erwartet wird und wohin Mittel fließen sollen.
Der Verpflichtete muss Zweck und beabsichtigte Art der Beziehung oder Transaktion verstehen.
Die wirtschaftliche Plausibilität der Beziehung oder Transaktion ist zu bewerten.
Der geschätzte Umfang der vorgesehenen Aktivitäten ist, soweit erforderlich, zu erfassen.
Source of Funds und Destination of Funds bilden zentrale Plausibilitätsparameter.
Art. 25 folgt einer Baseline-Logik: Vor Beginn der Beziehung oder Transaktion muss der Verpflichtete verstehen, welchen Zweck der Kunde verfolgt, ob die wirtschaftliche Begründung plausibel ist, welcher Aktivitätsumfang erwartet wird und welche Mittelbewegungen vorgesehen sind.
Art. 25 enthält vier Informationsdimensionen, die je nach Erforderlichkeit zu erfassen sind. Sie bilden die inhaltliche Grundlage für Customer Risk Assessment, Monitoring und Plausibilitätsprüfung.
| Baustein nach Art. 25 AMLR | Regulatorischer Inhalt | Operative Bedeutung | TOM-/House-Bezug | Nachweisfokus |
|---|---|---|---|---|
| Zweck und beabsichtigte Art | Vor Begründung einer Geschäftsbeziehung oder Durchführung einer gelegentlichen Transaktion muss der Verpflichtete deren Zweck und beabsichtigte Art verstehen. | Kein Onboarding oder keine Transaktion ohne plausibles Zweckverständnis. | CDD · Customer Acceptance · Risk Assessment | Purpose Statement, Intended Nature, Customer Explanation, Approval Evidence. |
| Purpose and Economic Rationale | Soweit erforderlich, sind Informationen zum Zweck und zur wirtschaftlichen Begründung einzuholen. | Die Geschäftsbeziehung oder Transaktion muss wirtschaftlich nachvollziehbar sein. | Plausibility Check · Economic Rationale | Economic Rationale, Business Case, Transaction Rationale, Supporting Documents. |
| Estimated Amount of Activities | Soweit erforderlich, ist der geschätzte Umfang der vorgesehenen Aktivitäten zu erfassen. | Erwartete Aktivität bildet die Baseline für späteres Monitoring. | Transaction Monitoring · Behaviour Baseline | Expected Volumes, Frequency, Products, Countries, Counterparties. |
| Source of Funds | Soweit erforderlich, sind Informationen zur Herkunft der Mittel einzuholen. | Source of Funds unterstützt Plausibilität, Risikobewertung und Transaktionsprüfung. | CDD · Funds Flow · Risk Controls | Funds Source, Account Origin, Income/Business Source, Documentary Evidence. |
| Destination of Funds | Soweit erforderlich, sind Informationen zur Bestimmung der Mittel einzuholen. | Mittelziel und Empfängerlogik sind Grundlage für Risikobewertung und Monitoring. | Transaction Context · Payments Risk | Destination, Beneficiary, Jurisdiction, Expected Payment Route. |
| Vorherigkeitsprinzip | Das Verständnis muss vor Eintritt in die Beziehung oder vor Durchführung der gelegentlichen Transaktion bestehen. | Art. 25 wirkt als vorgelagertes CDD-Gate. | Onboarding Gate · Transaction Gate | Timestamp, Completion Status, Go-Live Release, Transaction Release. |
| Erforderlichkeitslogik | Die Informationsgewinnung erfolgt „where necessary“. | Umfang und Tiefe sind risikobasiert und kontextabhängig zu bestimmen. | Risk-Based Approach · Proportionality | Risk Rating, Information Scope, Rationale, SDD/EDD Link. |
| Monitoring-Baseline | Art. 25 schafft die inhaltliche Grundlage für die spätere Bewertung von Kundenaktivitäten. | Abweichungen zwischen erwarteter und tatsächlicher Aktivität können nur erkannt werden, wenn Art. 25 sauber erfasst ist. | Ongoing Monitoring · Detection | Expected vs. Actual Review, Alert Logic, Monitoring Parameters. |
Ohne dokumentierten Zweck und beabsichtigte Art einer Beziehung oder Transaktion fehlt die Referenzlinie für spätere Plausibilitäts- und Abweichungsprüfungen. Art. 25 liefert deshalb die Grundlage dafür, ob spätere Transaktionen noch zum Kundenprofil passen oder als ungewöhnlich, unplausibel oder verdachtsrelevant einzustufen sind.
Art. 25 wirkt auf Customer Acceptance, Risk Rating, CDD-Datenmodell, Transaktionsmonitoring, Source-of-Funds-Prüfung, Plausibilitätskontrollen, Alert-Logik und Nachweisfähigkeit.
Art. 25 ist prüfungsrelevant, weil Aufsicht und Revision nachvollziehen können müssen, ob der Verpflichtete Zweck, wirtschaftliche Begründung, erwartete Aktivität, Mittelherkunft und Mittelziel verstanden und dokumentiert hat.
| Nachweisbereich | Typische Evidenz | Prüfungsfrage |
|---|---|---|
| Purpose Evidence | Zweckbeschreibung, Kundenangabe, Produktnutzung, Beziehungskontext. | Ist der Zweck der Beziehung oder Transaktion klar verstanden? |
| Economic Rationale Evidence | Geschäftlicher Hintergrund, wirtschaftliche Begründung, Plausibilitätsnotiz, Vertrags-/Mandatsunterlagen. | Ist die wirtschaftliche Begründung nachvollziehbar? |
| Expected Activity Evidence | Erwartete Volumina, Frequenz, Länder, Produkte, Gegenparteien, Transaktionstypen. | Gibt es eine belastbare Monitoring-Baseline? |
| Source of Funds Evidence | Mittelherkunft, Kontoherkunft, Einkommens-/Geschäftsquelle, supporting documents. | Ist die Herkunft der Mittel hinreichend plausibilisiert? |
| Destination of Funds Evidence | Mittelziel, Empfänger, Jurisdiktion, Zahlungsroute, Verwendungszweck. | Ist die Bestimmung der Mittel verstanden? |
| Timing Evidence | Erfassungszeitpunkt, CDD Completion, Go-Live-Freigabe, Transaktionsfreigabe. | Wurde Art. 25 vor Beziehung oder Transaktion erfüllt? |
| Risk-Based Evidence | Informationstiefe, Risikoklasse, SDD-/EDD-Bezug, Begründung bei reduzierter Informationsaufnahme. | Ist der Informationsumfang angemessen begründet? |
| Monitoring Link Evidence | Expected-vs.-Actual-Review, Alert-Parameter, Abweichungsanalyse, KYC-Refresh. | Wird die Art.-25-Baseline im laufenden Monitoring genutzt? |
Die Umsetzung sollte als Purpose & Intended Nature Framework erfolgen — mit strukturierten Datenfeldern, risikobasierter Informationstiefe, wirtschaftlicher Plausibilitätsprüfung, Source-/Destination-of-Funds-Logik und Monitoring-Verknüpfung.
Art. 25 schafft die Baseline für laufende Überwachung. Die folgenden Artikel schließen unmittelbar an Monitoring, temporäre Sanktionsmaßnahmen und CDD-RTS an.
Art. 26 nutzt die Art.-25-Baseline zur Prüfung, ob Transaktionen zum Kundenprofil passen.
Art. 27 regelt temporäre Maßnahmen bei Kunden, die UN-Finanzsanktionen unterliegen.
Art. 28 konkretisiert künftig die für CDD erforderlichen Informationen.
Die Vorschrift verbindet Zweckverständnis, wirtschaftliche Begründung, erwartete Aktivität, Mittelherkunft, Mittelziel und Monitoring-Baseline zu einem kontrollierten Purpose & Intended Nature Framework.