Art. 20(1)(a)–(c)
Reliance ist auf bestimmte CDD-Anforderungen begrenzt: Identifizierung, Verifizierung und Zweck / beabsichtigte Art.
Die Vorschrift ermöglicht Effizienz im CDD-Prozess, setzt aber klare Mindestbedingungen: Der andere Verpflichtete muss angemessenen CDD- und Aufbewahrungspflichten unterliegen und beaufsichtigt sein. Bei Drittstaaten sind geografische Risiken und Guidance zu berücksichtigen; bei gruppeninterner Reliance greifen zusätzliche Anforderungen an gruppenweite Kontrollen.
Reliance ist auf bestimmte CDD-Anforderungen begrenzt: Identifizierung, Verifizierung und Zweck / beabsichtigte Art.
Die Verantwortung verbleibt bei dem Verpflichteten, der sich auf einen anderen Verpflichteten stützt.
Bei Drittstaaten sind Annex-II-/III-Risikofaktoren und Guidance von Kommission, AMLA oder Behörden zu berücksichtigen.
Gruppeninterne Reliance ist möglich, wenn gruppenweite Policies, CDD, Recordkeeping und Aufsichtsvoraussetzungen erfüllt sind.
Art. 48 folgt einer kontrollierten Reliance-Logik: Ein Verpflichteter darf CDD-Ergebnisse eines anderen Verpflichteten nutzen, muss aber Eignung, Aufsicht, Äquivalenz, Drittstaatenrisiken, Gruppenbedingungen und Ausschlussgründe prüfen — und bleibt selbst verantwortlich.
Art. 48 muss in ein Reliance-Governance-Modell übersetzt werden, das zulässigen Scope, Entity Eligibility, Äquivalenzprüfung, Drittstaatenrisiko, Gruppenreliance, High-Risk-Ausschlüsse und Verantwortlichkeit systematisch dokumentiert.
| Baustein nach Art. 48 AMLR | Regulatorischer Inhalt | Operative Bedeutung | TOM-/House-Bezug | Nachweisfokus |
|---|---|---|---|---|
| Zulässiger Reliance-Scope | Verpflichtete dürfen sich auf andere Verpflichtete stützen, um die CDD-Anforderungen aus Art. 20(1)(a), (b) und (c) zu erfüllen. | Reliance ist auf Identifizierung, Verifizierung und Zweck / beabsichtigte Art begrenzt; andere Pflichten bleiben eigenständig zu steuern. | CDD · Reliance Governance | Reliance Scope Matrix, Art.-20 Mapping, Process Boundary. |
| Reliance auf Verpflichtete in Mitgliedstaaten oder Drittstaaten | Reliance ist grundsätzlich gegenüber Verpflichteten in einem Mitgliedstaat oder einem Drittstaat möglich. | Das Framework muss EU- und Drittstaaten-Reliance unterscheiden. | Cross-border CDD · Third-Party Reliance | Entity Location, Jurisdiction, Regulatory Status, Eligibility File. |
| CDD- und Recordkeeping-Anforderungen | Der andere Verpflichtete muss die CDD- und Aufbewahrungspflichten der AMLR oder bei Drittstaaten äquivalente Anforderungen anwenden. | Vor Reliance ist zu prüfen, ob CDD-Qualität und Recordkeeping belastbar sind. | CDD Quality · Recordkeeping | CDD Standard Assessment, Recordkeeping Assessment, Equivalence Memo. |
| Aufsicht über AML/CFT-Compliance | Die Einhaltung der AML/CFT-Anforderungen durch den anderen Verpflichteten muss in einer Weise beaufsichtigt werden, die mit Kapitel IV der Richtlinie (EU) 2024/1640 konsistent ist. | Reliance setzt eine wirksame Aufsicht über den relying source voraus. | Supervisory Reliance · Third-Party Oversight | Supervisor Identification, Supervision Assessment, Regulatory Evidence. |
| Letztverantwortung | Die ultimate responsibility für die Erfüllung der CDD-Anforderungen verbleibt bei dem Verpflichteten, der sich auf einen anderen Verpflichteten stützt. | Reliance ist keine Verantwortungsverlagerung und kein Ersatz für eigenes Kontrollurteil. | Accountability · Governance | Responsibility Statement, Control Owner, Reliance Approval, Audit Trail. |
| Drittstaatenrisiko | Bei Reliance auf Verpflichtete in Drittstaaten sind die geografischen Risikofaktoren aus Annex II und Annex III zu berücksichtigen. | Drittstaaten-Reliance benötigt ein Country-Risk-Gate. | Country Risk · Reliance Risk Assessment | Annex II / III Mapping, Country Risk Rating, Reliance Decision. |
| Guidance von Kommission, AMLA oder Behörden | Bei Drittstaaten-Reliance sind relevante Informationen oder Guidance der Kommission, von AMLA oder anderen zuständigen Behörden zu berücksichtigen. | Regulatory Intelligence wird Bestandteil der Reliance-Entscheidung. | Regulatory Watch · AMLA Readiness | Guidance Register, Impact Assessment, Decision Rationale. |
| Gruppeninterne Reliance | Bei Verpflichteten innerhalb einer Gruppe kann die Einhaltung von Art. 48 und 49 über gruppenweite Policies, Verfahren und Kontrollen sichergestellt werden. | Gruppenreliance benötigt gruppenweite Governance, nicht nur bilaterale Einzelfreigaben. | Group-wide Framework · Reliance | Group Policy, Group Procedure, Group Control Evidence. |
| Nur gruppeninterne Information | Gruppenreliance setzt voraus, dass sich der Verpflichtete ausschließlich auf Informationen eines Verpflichteten derselben Gruppe stützt. | Der gruppeninterne Reliance-Kanal muss klar abgegrenzt und kontrolliert sein. | Group Data Governance | Group Entity Mapping, Information Source, Data Flow Evidence. |
| Gruppenweite AML/CFT-Policies | Die Gruppe muss AML/CFT-Policies und Verfahren, CDD-Maßnahmen und Recordkeeping-Regeln anwenden, die vollständig AMLR-konform oder in Drittstaaten äquivalent sind. | Gruppenstandards müssen regulatorisch harmonisiert und äquivalenzfähig sein. | Group AML Framework · Control Standardisation | Group AML Policy, CDD Standard, Recordkeeping Standard, Equivalence Evidence. |
| Gruppenaufsicht | Die wirksame Umsetzung dieser Anforderungen muss auf Gruppenebene durch die Aufsichtsbehörde des Heimatmitgliedstaats oder des Drittstaats überwacht werden. | Gruppenreliance braucht aufsichtliche Einbettung auf Gruppenebene. | Group Supervision · Oversight | Home Supervisor Evidence, Group Supervision Notes, Audit / Review Evidence. |
| Verbot bei Section-2-Drittstaaten | Verpflichtete dürfen sich nicht auf Verpflichtete stützen, die in Drittstaaten niedergelassen sind, die nach Section 2 des Kapitels III identifiziert wurden. | High-Risk-Third-Country-Listen müssen Reliance automatisch sperren. | Third-Country Prohibition · Control Gate | Country Block List, System Rule, Reliance Rejection Evidence. |
| Ausnahme für EU-Gruppen | In der Union niedergelassene Verpflichtete mit Zweigstellen und Tochterunternehmen in solchen Drittstaaten dürfen auf diese Branches und Subsidiaries zurückgreifen, wenn alle Bedingungen des Art. 48(3) erfüllt sind. | Die Ausnahme ist eng gruppenbezogen und setzt vollständige gruppenweite Kontrollbedingungen voraus. | Group Reliance Exception · Third-Country Controls | Branch / Subsidiary Evidence, Art.-48(3) Conditions, Exception Approval. |
Die wichtigste Steuerungslogik von Art. 48 liegt in der Letztverantwortung: Auch wenn ein anderer Verpflichteter Identifizierung, Verifizierung oder Informationen zu Zweck und beabsichtigter Art erhoben hat, bleibt der relying obliged entity für die ordnungsgemäße Erfüllung verantwortlich. Reliance braucht daher ein eigenes Kontrollurteil, dokumentierte Eligibility-Prüfung und Zugriff auf Informationen nach Art. 49.
Art. 48 wirkt auf CDD Governance, Reliance-Entscheidungen, Drittstaatenrisiko, Gruppenprozesse, Recordkeeping, Aufsichtsbewertung, Regulatory Change, Kontrolltesting und Evidence Management.
Art. 48 ist prüfungsrelevant, weil Verpflichtete nachweisen müssen, dass Reliance nicht blind erfolgt, sondern auf geprüfter Eignung, dokumentiertem Scope, Drittstaatenrisiko, gruppenweiten Kontrollen und eigener Verantwortlichkeit beruht.
| Nachweisbereich | Typische Evidenz | Prüfungsfrage |
|---|---|---|
| Reliance Scope Evidence | Art.-20(1)(a)-(c)-Mapping, Reliance Use Case, Prozessgrenze, Ausschluss anderer Pflichten. | Wurde Reliance nur für zulässige CDD-Anforderungen genutzt? |
| Entity Eligibility Evidence | Regulatorischer Status, Verpflichteteneigenschaft, Sitzstaat, Lizenz, AML/CFT-Scope. | Ist die andere Einheit ein geeigneter Verpflichteter? |
| CDD / Recordkeeping Evidence | CDD-Standard, Verifizierungsstandard, Recordkeeping-Regeln, Äquivalenzbewertung. | Wendet die andere Einheit AMLR-konforme oder äquivalente Anforderungen an? |
| Supervision Evidence | Zuständige Aufsicht, Aufsichtsrahmen, Konsistenz mit Kapitel IV AMLD6, Drittstaatenaufsicht. | Wird die andere Einheit angemessen beaufsichtigt? |
| Responsibility Evidence | Interne Policy, RACI, Kontrollinhaber, Reliance Approval, Accountability Statement. | Ist klar dokumentiert, dass die Letztverantwortung intern verbleibt? |
| Third-Country Risk Evidence | Annex-II-/III-Mapping, Country Risk Rating, Guidance, Behördeninformationen, Decision Memo. | Wurde Drittstaatenrisiko vor Reliance berücksichtigt? |
| Group Reliance Evidence | Gruppenpolicy, gruppenweite CDD, Recordkeeping, Group Supervision, interne Verfahren. | Sind die Voraussetzungen für gruppeninterne Reliance erfüllt? |
| High-Risk Country Block Evidence | Section-2-Country-Check, Sperrregel, abgelehnte Reliance, Exception File für EU-Gruppen. | Wurde Reliance auf gesperrte Drittstaaten verhindert? |
| QA Evidence | Reliance-Stichproben, Eligibility-Testing, Information-Request-Test, Findings, Remediation. | Funktioniert das Reliance-Framework wirksam? |
Die Umsetzung sollte als Reliance Governance & Eligibility Framework erfolgen — mit Reliance Scope Matrix, Entity Eligibility Check, CDD-/Recordkeeping-Äquivalenzprüfung, Supervision Assessment, Third-Country Gate, Group Reliance Controls, Blocklist-Logik und QA.
Art. 48 regelt die Grundsatzvoraussetzungen für Reliance. Art. 49 konkretisiert den operativen Prozess, Art. 50 bringt AMLA-Guidelines zu akzeptablen Reliance-Bedingungen, Rollen und Aufsichtsansätzen.
Art. 49 regelt Informationsbereitstellung, Supporting Documents, 5-Arbeitstage-Frist und schriftliche Vereinbarung.
Art. 50 verpflichtet AMLA bis 10.07.2027 zu Guidelines zu Reliance-Bedingungen, Rollen und Aufsicht.
Art. 20 enthält die CDD-Maßnahmen, deren Teilbereiche nach Art. 48 Reliance-fähig sind.
Die Vorschrift verbindet begrenzten CDD-Reliance-Scope, Eignungsprüfung anderer Verpflichteter, CDD-/Recordkeeping-Äquivalenz, Aufsichtsbewertung, Drittstaatenrisiko, gruppenweite Reliance, High-Risk-Country-Ausschlüsse und verbleibende Letztverantwortung zu einem kontrollierten Reliance Governance Framework.