Ausnahmefall
Anwendbar nur, wenn eine spezifische und ernste Bedrohung nicht über Art. 29 oder Art. 30 mitigiert werden kann.
Die Vorschrift adressiert Drittstaaten, die nicht bereits über die FATF-orientierten Logiken des Art. 29 oder Art. 30 ausreichend erfasst werden, aber dennoch eine spezifische und ernste Bedrohung für das EU-Finanzsystem darstellen.
Anwendbar nur, wenn eine spezifische und ernste Bedrohung nicht über Art. 29 oder Art. 30 mitigiert werden kann.
Kommission bewertet Rechtsrahmen, Behördenbefugnisse, Kooperation und Wirksamkeit des AML/CFT-Systems.
AMLA kann auf Anfrage oder aus eigener Initiative eine Stellungnahme zur Bedrohung abgeben.
Je nach Bedrohungsart werden EDD-Maßnahmen oder Gegenmaßnahmen bestimmt.
Art. 31 folgt einer Eskalationslogik: Wenn ein Drittstaat außerhalb der Art.-29- und Art.-30-Logik dennoch eine besondere Gefahr für das EU-Finanzsystem darstellt, kann die Kommission auf Basis definierter Kriterien und unter Einbindung von AMLA gezielte Maßnahmen festlegen.
Art. 31 muss in ein flexibles Country-Risk-, Regulatory-Change- und EDD-/Countermeasure-Framework übersetzt werden, das besondere Drittstaatenrisiken schnell identifizieren und umsetzen kann.
| Baustein nach Art. 31 AMLR | Regulatorischer Inhalt | Operative Bedeutung | TOM-/House-Bezug | Nachweisfokus |
|---|---|---|---|---|
| Ausnahmefall | Die Kommission kann Drittstaaten identifizieren, wenn dies in Ausnahmefällen unverzichtbar ist, um eine spezifische und ernste Bedrohung zu mitigieren. | Art. 31 ist kein Standard-Listing-Mechanismus, sondern eine Eskalationsnorm. | Country Risk · Regulatory Escalation | Delegated Act Register, Threat Classification, Applicability Assessment. |
| Nicht über Art. 29 oder 30 mitigierbar | Art. 31 greift nur, wenn die Bedrohung nicht nach Art. 29 oder Art. 30 mitigiert werden kann. | Abgrenzung zu Hochrisiko-Drittstaaten und Compliance-Weakness-Drittstaaten ist erforderlich. | Third-Country Framework · Legal Mapping | Art.-29/30-Gap Analysis, Country Assessment, Legal Rationale. |
| Rechts- und Institutionenrahmen | Kommission berücksichtigt insbesondere den AML/CFT-Rechtsrahmen des Drittstaats: Kriminalisierung von ML/TF, CDD, Recordkeeping, STR-Pflichten und BO-Verfügbarkeit. | Country Risk muss rechtliche und institutionelle Mindestbausteine abbilden. | Country Risk · Legal Framework Assessment | Legal Framework Matrix, BO Availability Assessment, STR / CDD / Recordkeeping Review. |
| Behördenbefugnisse und Kooperation | Bewertet werden Befugnisse und Verfahren zuständiger Behörden, Sanktionen sowie Kooperation und Informationsaustausch mit Behörden der Mitgliedstaaten. | Kooperationsfähigkeit des Drittstaats wird Risikofaktor. | Supervisory Cooperation · Intelligence | Authority Cooperation Notes, Mutual Assistance Evidence, Sanctions Framework Review. |
| Wirksamkeit des AML/CFT-Systems | Kommission berücksichtigt die Wirksamkeit des Drittstaatsystems bei der Bewältigung von ML/TF-Risiken. | Formale Regeln reichen nicht; Effektivität ist entscheidend. | Effectiveness Risk · Country Risk | Effectiveness Assessment, External Reports, Risk Notes. |
| AMLA-Stellungnahme auf Anfrage | Die Kommission kann AMLA um eine Stellungnahme zur spezifischen Auswirkung auf die Integrität des EU-Finanzsystems ersuchen. | AMLA-Input wird Frühwarn- und Bewertungsinstrument. | AMLA Interface · Regulatory Intelligence | AMLA Opinion Tracking, Impact Assessment, Commission Decision File. |
| AMLA-Eigeninitiative | AMLA kann selbst eine Stellungnahme an die Kommission richten, wenn sie eine solche Bedrohung erkennt. | Country Risk kann durch AMLA proaktiv angestoßen werden. | Regulatory Watch · AMLA Monitoring | AMLA Opinion, Threat Description, Follow-up Monitoring. |
| Begründung bei Nichtidentifikation | Wenn die Kommission nach AMLA-Stellungnahme keine Identifikation vornimmt, muss sie dies gegenüber AMLA begründen. | Entscheidungen werden nachvollziehbar dokumentiert. | Governance · Decision Traceability | Commission Justification, Decision Record, Monitoring Status. |
| Internationale Bewertungen | Kommission berücksichtigt relevante Bewertungen, Assessments und Berichte internationaler Organisationen und Standardsetter. | FATF- und andere internationale Quellen bleiben zentrale Evidenzbasis. | External Intelligence · Source Governance | Source Register, FATF / IO Reports, Assessment Evidence. |
| Strategic-Deficiency-Folge | Wenn die Bedrohung einer erheblichen strategischen Schwäche entspricht, gilt Art. 29(4), und der Rechtsakt identifiziert spezifische Gegenmaßnahmen nach Art. 29(5). | Art. 31 kann in Countermeasures münden. | Countermeasures · High-Risk Controls | Countermeasure Mapping, Art.-35 Control Set, Implementation Evidence. |
| Compliance-Weakness-Folge | Wenn die Bedrohung einer Compliance-Schwäche entspricht, identifiziert der Rechtsakt spezifische EDD-Maßnahmen aus Art. 34(4). | Art. 31 kann in länderspezifische EDD münden. | EDD · Country-Specific Controls | EDD Measure Mapping, CDD File Enrichment, Monitoring Rules. |
| Regelmäßige Überprüfung | Kommission überprüft delegierte Rechtsakte regelmäßig auf Änderungen im Drittstaatenrahmen, Proportionalität und Angemessenheit. | Maßnahmen sind dynamisch und müssen aktuell gehalten werden. | Regulatory Change · Ongoing Review | Review Log, Country Status Update, Control Adjustment Evidence. |
| Implementing Act Methodology | Die Kommission kann eine Methodik per Durchführungsrechtsakt festlegen, einschließlich Kriterienbewertung, Interaktion mit Drittstaaten sowie Einbindung von Mitgliedstaaten und AMLA. | Operationalisierung kann durch Methodik weiter konkretisiert werden. | Methodology Readiness · Governance | Methodology Monitoring, Process Update, Training Evidence. |
Drittstaaten können eine erhebliche Gefahr für das EU-Finanzsystem darstellen, ohne bereits öffentlich als „call for action“ oder „increased monitoring“ durch internationale Standardsetter erfasst zu sein. Art. 31 ermöglicht deshalb eine eigenständige EU-Reaktion in Ausnahmefällen.
Art. 31 wirkt auf Country Risk, Regulatory Intelligence, AMLA-Monitoring, Enhanced Due Diligence, Countermeasures, Third-Country Screening, Transaktionsmonitoring und Change Governance.
Art. 31 ist prüfungsrelevant, weil Verpflichtete schnell nachweisen müssen, dass sie eine EU-spezifische Drittstaatenbedrohung erkannt, die angeordneten Maßnahmen korrekt umgesetzt und Änderungen kontrolliert verarbeitet haben.
| Nachweisbereich | Typische Evidenz | Prüfungsfrage |
|---|---|---|
| Specific Threat List Evidence | Delegierte Rechtsakte, Länderliste, Anwendungsdatum, Versionshistorie. | Ist die Art.-31-Länderliste aktuell und vollständig? |
| Regulatory Change Evidence | Monitoring, Impact Assessment, System-Update, Policy-Update, Managementkommunikation. | Wurden neue Art.-31-Maßnahmen zeitnah umgesetzt? |
| Country Exposure Evidence | Kunden-, Sitz-, Herkunfts-, Transaktions-, Gegenparteien- und Beneficial-Ownership-Bezüge. | Werden betroffene Drittstaatenbezüge korrekt erkannt? |
| EDD Evidence | Art.-34(4)-Maßnahmen, Zusatzinformationen, Source of Funds/Wealth, Enhanced Monitoring. | Wurden spezifische EDD-Maßnahmen umgesetzt, wenn die Bedrohung Compliance-Schwächen entspricht? |
| Countermeasure Evidence | Art.-35-Maßnahmen, Einschränkungen von Geschäftsbeziehungen, systematische Reports, zusätzliche EDD. | Wurden Gegenmaßnahmen umgesetzt, wenn die Bedrohung strategischen Defiziten entspricht? |
| AMLA / Commission Evidence | AMLA-Stellungnahme, Kommissionsentscheidung, Begründung, Folgekommunikation. | Wurden AMLA- und Kommissionsinformationen in die Umsetzung integriert? |
| Methodology Evidence | Methodikmonitoring, Kriterienmapping, Prozessanpassung, Schulung. | Ist eine mögliche Kommissionsmethodik operativ berücksichtigt? |
| QA Evidence | Trigger-Testing, EDD-Stichproben, Countermeasure-Testing, Findings, Remediation. | Funktioniert die Art.-31-Umsetzung wirksam? |
Die Umsetzung sollte als Specific & Serious Threat Framework erfolgen — mit Regulatory Watch, Country-Exposure-Erkennung, Maßnahmenmapping, EDD-/Countermeasure-Operationalisierung und dynamischem Change Management.
Art. 31 schließt den Third-Country-Policy-Block ab und führt in AMLA-Guidelines, Simplified Due Diligence und Enhanced Due Diligence über.
Art. 32 regelt AMLA-Guidelines zu Risiken, Trends und Methoden außerhalb der Union.
Art. 34 enthält die EDD-Maßnahmen, auf die Art. 31 bei Compliance-Schwächen verweist.
Art. 35 enthält Gegenmaßnahmen, die bei strategischen Defiziten nach Art. 31 relevant werden können.
Die Vorschrift verbindet EU-spezifische Drittstaatenbedrohungen, Kommissionsakte, AMLA-Stellungnahmen, Kriterienbewertung, EDD-Maßnahmen, Countermeasures und Methodik-Readiness zu einem flexiblen Third-Country-Escalation-Framework.