Finanzsanktionen
Vermögenssperren, Bereitstellungsverbote und finanzielle Restriktionen sind zentrale Prüfbereiche bei gelisteten Personen, Organisationen und Einrichtungen.
Die EU-Sanktionsmaßnahmen gegen Iran beziehen sich insbesondere auf Menschenrechtsverletzungen, nukleare Proliferationsaktivitäten und militärische Unterstützung Russlands. In der Compliance-Praxis müssen diese Regimebezüge sauber voneinander getrennt und zugleich integriert geprüft werden.
Besonders wichtig ist die Verbindung von Finanzsanktionen, Exportkontrolle, Güter- und Technologieprüfung, Zahlungsverkehr und Proliferationsfinanzierung.
Die konkrete Rechtsprüfung muss immer anhand der einschlägigen EU-Verordnungen, konsolidierten Listen und Bundesbank-/Behördenhinweise erfolgen.
Vermögenssperren, Bereitstellungsverbote und finanzielle Restriktionen sind zentrale Prüfbereiche bei gelisteten Personen, Organisationen und Einrichtungen.
Nuklear- und proliferationsbezogene Maßnahmen machen Iran zu einem wichtigen Regime im Schnittfeld von Sanktionen, Exportkontrolle und PF-Prävention.
Die EU unterhält restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen in Iran.
Der EU-Rat nennt auch Irans militärische Unterstützung für Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine als Sanktionsbezug.
Güter, Technologie, Software, technische Unterstützung und Endverwendung können exportkontroll- oder sanktionsrelevant sein.
Zahlungen, Banken, Gegenparteien, Länderbezug, wirtschaftlicher Zweck und indirekte Bereitstellung müssen risikoorientiert geprüft werden.
Iran-Sachverhalte sollten nicht allein über Namensscreening bewertet werden. Entscheidend sind Regimebezug, wirtschaftliche Plausibilität, Güterbezug, Endverwendung, Zahlungsweg und mögliche Umgehungsstrukturen.
Bei Iran-Bezug ist eine sorgfältige Plausibilisierung erforderlich, insbesondere wenn Güter, Technologie, Zahlungswege, Drittstaaten oder Endverwendung nicht klar erklärbar sind.
Zwischenhändler, Re-Export-Routen oder Lieferketten über Drittstaaten können auf Umgehungsrisiken hindeuten.
Unvollständige, widersprüchliche oder nicht plausible Angaben zu Endverwender, technischem Zweck oder Projektbezug.
Zahler, Käufer, Empfänger, Bankverbindung oder wirtschaftlicher Zweck passen nicht nachvollziehbar zusammen.
Unklare UBOs, Treuhandstrukturen, kurzfristige Eigentümerwechsel oder wirtschaftliche Kontrolle durch Dritte.
Dual-Use-nahe Waren, Software, technische Daten oder Dienstleistungen mit möglichem Proliferations- oder Militärbezug.
Widersprüche zwischen Rechnung, Ursprung, Frachtpapieren, Warenbeschreibung, Lieferbedingungen oder Endverbleibserklärung.