Kredit- und Finanzinstitute
Kreditinstitute und Finanzinstitute bilden den klassischen Kern der AMLR-Verpflichteten.
Die AMLR-Pflichten greifen nur, wenn eine Einheit oder Tätigkeit in den Kreis der Verpflichteten fällt. Art. 3 ist daher nicht nur eine Scope-Liste, sondern eine operative Klassifikationsnorm für Rechtsträger, Geschäftsmodelle, Produkte, Tätigkeiten, Berufsgruppen und neue Risikosektoren.
Kreditinstitute und Finanzinstitute bilden den klassischen Kern der AMLR-Verpflichteten.
Art. 3 erfasst u. a. Berater, Rechtsberufe, Immobilien, Trust- und Company-Service-Provider.
Crowdfunding, Investment Migration, bestimmte Güterhändler und Fußballakteure werden ausdrücklich adressiert.
Die Einstufung als Verpflichteter muss dokumentiert, überwacht und regelmäßig überprüft werden.
Art. 3 arbeitet mit drei Ebenen: Kreditinstitute, Finanzinstitute und weitere natürliche oder juristische Personen, soweit sie bestimmte professionelle Tätigkeiten ausüben. Daraus entsteht ein Scope-Modell, das Rechtsträger, Tätigkeit, Rolle, Schwellenwerte und Ausnahmen zusammen prüfen muss.
Art. 3 enthält die zentrale Liste der Verpflichteten. Für die praktische Umsetzung empfiehlt sich eine Clusterung nach Finanzsektor, Berufsgruppen, Immobilien, Gütern, Plattformen, Migration, Holding-Strukturen und Fußballsektor.
| Gruppe nach Art. 3 AMLR | Erfasste Verpflichtete / Tätigkeiten | Regulatorische Funktion | TOM-/House-Bezug | Operative Übersetzung |
|---|---|---|---|---|
| Art. 3(1) | Credit institutions. | Klassischer Kern des AML/CFT-Finanzsektors. | Governance · Risk · CDD · EDD · Reporting | Bankenklassifikation, Produkt-/Kundenscope, vollständiges AML/CFT Operating Model. |
| Art. 3(2) | Financial institutions. | Erfasst definierte Finanzinstitute nach AMLR-Begriffslogik. | Regulatory Foundation · Financial Sector Scope | Lizenz-, Aktivitäts- und Gruppenmapping; Abgleich mit Art. 2-Definitionen. |
| Art. 3(3)(a) | Auditors, external accountants, tax advisors und bestimmte Personen, die Hilfe, Unterstützung oder Beratung in Steuersachen als Haupttätigkeit leisten. | Erfassung steuer- und prüfungsnaher Berufsgruppen mit Missbrauchsrisiko. | Scope · Governance · Reporting | Berufsgruppenklassifikation, Mandatsprüfung, Privilege-/Reporting-Abgrenzung. |
| Art. 3(3)(b) | Notaries, lawyers and other independent legal professionals bei bestimmten Finanz-, Immobilien- und Strukturierungstransaktionen. | Erfassung rechtsberatender Tätigkeiten in risikorelevanten Transaktionskontexten. | CDD · UBO · Reporting · Professional Secrecy | Mandatstypisierung, Transaktionsscope, Legal-Privilege-Abgrenzung. |
| Art. 3(3)(c) | Trust or company service providers. | Erfassung von Dienstleistern für Gesellschafts-, Trust- und Nominee-Strukturen. | UBO · EDD · Reliance · Third-Party | TCSP-Klassifikation, Strukturierungsrisiken, BO- und Nominee-Kontrollen. |
| Art. 3(3)(d) | Estate agents und andere Immobilienprofessionelle als Intermediäre, einschließlich Vermietung bei Monatsmiete von mindestens 10.000 EUR. | Abdeckung von Immobilien- und hochvolumigen Miettransaktionen. | CDD · EDD · Risk Assessment | Immobilientransaktionsscope, Mietschwelle, Kunden- und Objektprüfung. |
| Art. 3(3)(e)–(f) | Personen, die regelmäßig oder hauptberuflich mit Edelmetallen, Edelsteinen oder High-Value Goods handeln. | Erfassung mobiler, hochwertiger und geldwäschesensibler Güter. | Cash Controls · Reporting · CDD | Warengruppenmapping, High-Value-Goods-Controls, Schwellenwert- und Cash-Logik. |
| Art. 3(3)(g)–(h) | Providers of gambling services; crowdfunding service providers and crowdfunding intermediaries. | Erfassung von Glücksspiel- und Crowdfunding-Risiken. | Risk Assessment · CDD · Monitoring | Plattform-, Spieler-, Projekt- und Zahlungsstromanalyse. |
| Art. 3(3)(i)–(j) | Handel oder Vermittlung von Kulturgütern ab 10.000 EUR; Lagerung, Handel oder Vermittlung von Kulturgütern und High-Value Goods in Free Zones und Customs Warehouses ab 10.000 EUR. | Erfassung kunst-, kultur- und zollnaher Risikosektoren. | High-Value Goods · Reporting · Cash Controls | Transaktionswertprüfung, Linked-Transactions-Logik, Free-Zone- und Warehouse-Kontrollen. |
| Art. 3(3)(k)–(m) | Kreditvermittler für Hypotheken- und Verbraucherkredite; Investment Migration Operators; non-financial mixed activity holding companies. | Erfassung kredit-, migrations- und holdingbezogener Risikokonstellationen. | Scope · EDD · Group Framework | Vermittlerscope, Residence-by-Investment-Risk, Holding- und Gruppenmapping. |
| Art. 3(3)(n)–(o) | Football agents; professional football clubs in Bezug auf bestimmte Transaktionen mit Investoren, Sponsoren, Agenten/Intermediären und Transfers. | Neue sektorale AMLR-Erfassung des professionellen Fußballbereichs. | Scope · EDD · Reporting | Transaktionsscope, Investor-/Sponsor-/Transferprüfung, spätere Anwendung ab 10.07.2029. |
Art. 3 wirkt auf nahezu alle TOM-Ebenen, weil der Verpflichtetenstatus darüber entscheidet, welche Prozesse, Kontrollen, Daten, Meldewege und Governance-Strukturen überhaupt aufzubauen sind.
Der Verpflichtetenstatus ist keine einmalige Rechtsfrage. Geschäftsmodelle, Produkte, Lizenzen, Tochtergesellschaften, Vermittlungsrollen, Plattformmodelle, Güterhandel, Kunsthandel, Free-Zone-Strukturen, Investment-Migration-Angebote und Fußballtransaktionen können sich verändern. Deshalb braucht Art. 3 eine laufende Scope Governance.
Art. 3 ist besonders prüfungsrelevant, weil fehlerhafte Scope-Entscheidungen dazu führen können, dass AMLR-Pflichten gar nicht oder unvollständig angewendet werden.
| Nachweisbereich | Typische Evidenz | Prüfungsfrage |
|---|---|---|
| Obliged Entity Assessment | Rechtsträgeranalyse, Lizenzstatus, Tätigkeit, Produktportfolio, Berufsgruppe, Sektorzuordnung. | Ist korrekt entschieden, ob eine Einheit Verpflichteter nach Art. 3 ist? |
| Activity Classification | Mapping professioneller Tätigkeiten auf Art. 3(3)(a)–(o), inklusive Schwellenwert- und Rollenprüfung. | Sind alle relevanten Tätigkeiten vollständig erfasst? |
| Threshold Evidence | Mietschwelle 10.000 EUR, Kunst-/Kulturgüter-Schwelle 10.000 EUR, linked transactions, Free-Zone-Konstellationen. | Werden Schwellenwerte und verknüpfte Transaktionen korrekt überwacht? |
| Sector Expansion Evidence | Crowdfunding, Investment Migration, Football Agents, Professional Football Clubs, High-Value Goods. | Sind neue AMLR-Sektoren im Scope-Modell berücksichtigt? |
| Legal-Privilege / Professional Secrecy Evidence | Berufsrechtliche Abgrenzungen, Mandatsklassifikation, Reporting-Ausnahmen, Eskalationspfade. | Werden rechtsberatende Tätigkeiten korrekt abgegrenzt? |
| Scope Change Evidence | Neue Produkte, neue Tochtergesellschaften, neue Länder, neue Vermittlungsmodelle, Managementfreigaben. | Wird der Verpflichtetenstatus bei Veränderungen neu geprüft? |
| Application-Date Evidence | Anwendungsdatum 10.07.2027 bzw. 10.07.2029 für Art. 3(3)(n) und (o). | Sind Umsetzungsfristen korrekt in der Roadmap berücksichtigt? |
Die Umsetzung sollte als Scope- und Applicability-Workstream erfolgen — mit Rechtsträger-Mapping, Tätigkeitsanalyse, Schwellenwertlogik, Sektorprüfung, Fristensteuerung und Evidence Management.
Art. 3 bestimmt den Kreis der Verpflichteten. Die folgenden Artikel konkretisieren Ausnahmen und Cross-Border-Konstellationen.
Art. 2 liefert die Begriffe, mit denen Art. 3 auszulegen ist.
Ausnahmelogik für bestimmte Glücksspielanbieter, Fußballclubs und Finanzaktivitäten.
Art. 8 regelt grenzüberschreitende Tätigkeiten und Anwendung nationalen Rechts.
Die Vorschrift entscheidet, welche Rechtsträger und Tätigkeiten in den Anwendungsbereich der AMLR fallen — und damit, wo Governance, Risikoanalyse, CDD, EDD, Reporting, Daten- und Kontrollpflichten aufzubauen sind.